Die Revision war erfolgreich. Die Haftstrafen der beiden Intensivtäter werden um sechs Monate verkürzt.
Kürzere HaftstrafeWaldbröler Brüder saßen zu lange in U-Haft

Bei der Strafbemessung hat das Amtsgericht ein verschlepptes Verfahren eingerechnet.
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Vor mehr als einem Jahr waren die beiden Brüder aus Waldbröl, die gebürtig aus dem Irak stammen, wegen einer Vielzahl an Delikten, darunter schwere Gewaltstraftaten, vom Jugendschöffengericht zu Jugendhaftstrafen verurteilt worden. Das Urteil gegen den damals 18-Jährigen lautete drei Jahre und vier Monate, gegen seinen 21-jährigen Bruder vier Jahre Haft. Gegen dieses Urteil wurde jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Köln erfolgreich Revision eingelegt.
Das OLG hat das Urteil aufgrund einer Verfahrensverzögerung, wegen der die Angeklagten unnötig lange in Untersuchungshaft saßen statt ihre Freiheitsstrafen verbüßen zu können, aufgehoben und den Fall zurück nach Waldbröl verwiesen. Im nun verkündeten Urteil wurden die Strafen jeweils um diese sechs unnötigen U-Haft-Monate verkürzt.
Rückkehr ins Waldbröler Amtsgericht
Die Angeklagten sind dafür am Dienstag erneut im Amtsgericht Waldbröl erschienen. Im Vorfeld der erneuten Hauptverhandlung hatte ein telefonischer Austausch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden. Richter Andreas Dubberke erläuterte, dass neben der U-Haft auch die Geständnisse strafmildernd berücksichtigt werden. Im Fall des älteren Bruders läge zudem eine weitere mehrmonatige U-Haft vor, die ebenfalls einberechnet werde. Aber auch ein Urteil aus einem früheren Verfahren, das strafschärfend wirke.
Eine neue Beweisaufnahme wollte das Gericht vermeiden. „Durch eine Verständigung, die ich persönlich – zwar mit Bauchschmerzen – vertreten kann, würde den Geschädigten eine erneute Aussage erspart bleiben“, sagte Dubberke. Eine Verkürzung der Haftstrafe sei möglich. „Das setzt aber auch voraus, dass Sie beide heute erneut zweifelsfreie Geständnisse zu den einzelnen Anklagepunkten ablegen.“
Wir haben hier eine Reihe schwerer Straftaten festgestellt mit Geschädigten, die zum Teil noch heute unter den Folgen leiden.
Nach einer Pause erklärten sich sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidiger damit einverstanden. Die Angeklagten bestätigten die jeweiligen Anklagepunkte mit einem lauten „Ja“. Anschließend äußerten sich die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshelferin. Richter Dubberke verlas zudem Berichte aus der Haftanstalt, die Anfang Mai angefertigt worden waren. Darin wird dem Älteren, der sich seit 18 Monaten in Freiheitsentzug befindet, ein positives Verhalten attestiert. Der Jüngere, ebenfalls seit 18 Monaten in Haft, wird als umgänglich beschrieben. Er zeige sich zeitweise aber auch als „diskussionsfreudig“, heißt es im Bericht. So sei es während der Haft zu mehreren körperlichen Auseinandersetzungen gekommen.
Der 22-Jährige sagte aus, dass er sich in einer Ausbildung zum Maurer befindet. Dem Alkohol habe er abgeschworen und sich in Therapie begeben. Sein Bruder berichtete von schwierigen Situationen in Haft. Er befindet sich nach aber wie vor in einer Beziehung und möchte einem Handwerk nachgehen.
Nach der Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwaltschaft für den 22-Jährigen eine Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten und für den 19-Jährigen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wobei jeweils sechs Monate wegen der Verfahrensverzögerung als verbüßt anzusehen sind. Der Verteidiger des 22-Jährigen beantragte wegen des positiven Werdegangs seines Mandanten vergeblich eine noch mildere Strafe.
„Wir haben hier eine Reihe schwerer Straftaten festgestellt mit Geschädigten, die zum Teil noch unter den Folgen leiden“, sagte der Richter. „Da ist nichts, was beschönigt werden kann. Dennoch war die Verfahrensverzögerung zugunsten der Angeklagten zu berücksichtigen.“