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GeldstrafeWaldbröler soll bei verbotenen Demonstrationen das Wort geführt haben

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Bis zu 150 Teilnehmende zählte die Polizei bei den „Spaziergängen“.

Bis zu 150 Teilnehmende zählte die Polizei bei den „Spaziergängen“.

Zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 700 Euro ist jetzt ein Waldbröler in Zusammenhang mit den sogenannten Montagsspaziergängen in der Marktstadt verurteilt worden. Das Urteil sei per Strafbefehl ergangen und inzwischen rechtskräftig, berichtet Andreas Dubberke, Direktor und Sprecher des Amtsgerichtes in Waldbröl, auf Nachfrage dieser Zeitung. Eine Verhandlung vor dem Gericht in Waldbröl hat es nicht gegeben. Der Beschuldigte, so Dubberke, habe das Urteil akzeptiert.

Der 56-Jährige sei von der Polizei als einer der Wortführer bei den verbotenen Demonstrationen im Zentrum der Marktstadt identifiziert worden, schildert zudem Alexander Klingberg, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Der Waldbröler habe der Polizei zufolge laute Anweisungen gegeben, so Klingberg weiter. Verantworten musste sich der Mann wegen Verstößen gegen das Versammlungsverbot in drei Fällen – und zwar am 17. und 24. Januar sowie am 7. Februar dieses Jahres. Zudem hatte ein Bergneustädter in diesem Zusammenhang wegen einer öffentlichen Beleidigung Anzeige gegen den 56-Jährigen erstattet.

An den fünf „Spaziergängen“ hatten bis zu 150 Menschen teilgenommen, die Polizei schrieb damals eine Vielzahl von Anzeigen, vor allem nach Verstößen gegen die Maskenpflicht. Das Ordnungsamt der Stadt war ebenso aktiv. Zunächst hatte die Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet, dann aber war der nun Verurteilte mehr und mehr in den Blick der Behörden geraten.

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