Prozess in BonnGericht verurteilt Angeklagte nach dubiosen Geschäften – auch in Wiehl

Das Landgericht (weiß, im Vordergrund) und das Amtsgericht in Bonn
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„Das Verfahren hat mit vier Angeklagten begonnen und schließt heute nach mehr als einem halben Jahr vorläufig mit drei Entscheidungen“, sagte Anja Johansson, Vorsitzende Richterin der Siebten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht, in der Begründung ihres Schuldspruches. Soeben hatte sie einen 64-jährigen Bonner und seinen 28 Jahre alten Sohn wegen Betrugs in sechs Fällen beziehungsweise Beihilfe in einem Fall zu Haftstrafen von drei Jahren für den Vater und einem Jahr auf Bewährung für den Sohn verurteilt.
Ein ebenfalls wegen Beihilfe angeklagter Kosovare (44) wurde freigesprochen, das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten – einen italienischen Gastwirt aus Wiehl – war auf den letzten Metern abgetrennt worden. Hier steht das Urteil noch aus. Außer den Vieren soll aber noch ein Hintermann in Italien an den Betrügereien beteiligt gewesen sein.
Mann investiert angeblich 1,15 Millionen in slowenische Immobilienfirma
Die Betrugsserie begann mit dem Darlehen eines guten Bekannten des 64-Jährigen: Im Dezember 2016 hatte sich dieser von dem befreundeten Geschäftsführer zunächst 150.000 Euro und einige Wochen später weitere 250.000 Euro geliehen. Dieses Darlehen aber zahlte er nicht wie vereinbart zurück.
Der nun Verurteilte überredete den Bekannten, noch mehr Geld in eine slowenische Immobilienfirma zu investieren. Weil das Opfer seinem Schuldner offenbar sehr vertraute, ließ es sich bei einer professionell organisierten Geschäftsbesprechung im slowenischen Grenzort Nova Gorica schnell überzeugen und war am Ende schließlich um 1,15 Millionen Euro ärmer.
Pizzeria in Wiehl: Gäste beteiligen sich an angeblichen Geschäften in Slowenien
Der 56-Jährige sollte nicht das einzige Opfer bleiben: Ein Ehepaar, das im Bergischen regelmäßig zu Gast in der Pizzeria des italienischen Angeklagten war, verpfändete zur Beteiligung an einem ebenfalls nicht existierendem 350.000-Euro-Investment eine Eigentumswohnung in Amsterdam. Beim dritten Opfer handelte es sich um die Nachbarin des angeklagten Vaters, für die der 64-Jährige nach dem Tod ihres Mannes 38.000 Euro „zur Altersvorsorge“ in das slowenische Luftschloss fließen ließ.
Der Hauptangeklagte hatte dem Gericht zu Beginn des Verfahrens über seinen Anwalt mitgeteilt, dass er sich selbst als Opfer betrachte, da er auch eigenes Geld investiert habe. „Ob die Firma jemals wirklich einen geregelten Geschäftsbetrieb hatte, das wissen wir nicht“, stellte die Richterin heraus.
Das habe aber im Verfahren überhaupt keine Rolle gespielt. Selbst wenn man davon ausgehe, dass der Angeklagte seinem Bekannten die Darlehen wieder habe zurückzahlen wollen, gehe es am Ende um Betrug. Der Verurteilte habe das Geld nämlich in dem Wissen entgegengenommen und weitergegeben, dass er es nicht zur vereinbarten Zeit zurückzahlen werde.
Der 64-Jährige habe auf der klassischen Betrugsklaviatur gespielt: Er habe die Gier und die Scham der Investoren ausgenutzt. Leichtgläubig auf die Masche des 64-Jährigen hereingefallen zu sein, das war den Opfern im Zeugenstand sichtlich peinlich. So war das betrogene Ehepaar nicht mal zur Polizei gegangen.
Davon, dass der Familienvater oder sein Sohn tatsächlich an den Geschäften mitverdient haben, ging die Kammer am Landgericht allerdings nicht aus: „Wir konnten nicht feststellen, dass Sie von dem eingesammelten Geld etwas abbekommen haben“, erklärte Richterin Johansson. Das Vater-Sohn-Gespann habe aber aktiv daran mitgewirkt, dass die Betrugsopfer den Eindruck gewinnen mussten, sie hätten ihr Geld tatsächlich in einer professionelle Firmengruppe investiert.

