BewährungsstrafeLindlarer soll Bekannten zu Attacke mit Baseballschläger angestiftet haben

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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters.

Nicht zum ersten Mal stand kürzlich ein Lindlarer vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Das Amtsgericht Wipperfürth verurteilte den 24-jährigen Lindlarer zu einer Bewährungsstrafe. Zuvor wurde der Vorfall im Januar 2022 geschildert.

Im November wurde schon einmal gegen einen 24-jährigen Mann aus Lindlar vor dem Amtsgericht Wipperfürth verhandelt, damals hatte er sich allerdings nicht kooperativ gezeigt. Die Verhandlung wurde aus formalen Gründen verschoben. Der Auszubildende, der mit seinem Rechtsanwalt auf der Anklagebank saß, zeigte sich jetzt bei der zweiten Verhandlung geläutert. Das Urteil lautete auf neun Monate Haft auf Bewährung.

Es ging um eine Nacht im Januar 2022, als der Angeklagte gegen 2 Uhr morgens mit einem gesondert verfolgten Mann auf den Parkplatz an den Ohler Wiesen gefahren sein soll. Dort sei der andere Mann laut Anklage aus dem Wagen gestiegen und habe mit einem Baseballschläger aus Metall zwei Männer in einem ebenfalls dort parkenden Auto verprügelt. Dies soll im Auftrag des 24-Jährigen geschehen sein, das Motiv sei Rache gewesen.

Angeklagter zeigte sich vor dem Wipperfürther Gericht einsichtig

Bei der nun stattfindenden Verhandlung zeigte sich der Angeklagte einsichtig. „Ja, ich räume die Tat ein, es gibt nichts daran zu beschönigen. Außer vielleicht, dass ich jetzt versuche, mein Leben in den Griff zu bekommen. So habe ich etwa eine neue Stelle angetreten.“ Bei der vorigen Verhandlung im November hatten die Geschädigten ausgesagt, ein 21-jähriger und ein 24-jähriger Mann. Die damaligen Aussagen wurden dieses Mal verlesen. Der 21-Jährige aus Gummersbach hatte gesagt, dass er „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen sei. Er habe beim Aussteigen den „Baseballschläger über den Kopf bekommen.“ Mit der Folge, dass er auch jetzt noch Probleme damit habe, nachts alleine unterwegs zu sein.

Das hatte auch der 24-Jährige aus Wipperfürth angegeben. Er ging damals davon aus, dass es sich um „eine Falle wegen einer anderen Frau“ gehandelt habe. Er hatte außerdem in seiner Aussage angegeben, in der Folge der Attacke krankgeschrieben gewesen zu sein. „Ich gehe nachts nicht mehr alleine raus.“ Im weiteren Verlauf der jetzigen Verhandlung wurden auch Bilder aus dem Krankenhaus gezeigt. Im Arztbericht waren Verletzungen am Hinterkopf, am Ellenbogen sowie multiple Prellungen mit Schürfwunden verzeichnet.

Da der Angeklagte bereits 2021 zu eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, stand er unter laufender Bewährung. Die Bewährungshelferin berichtete, dass der Angeklagte im Sommer seine Ausbildung abschließen werde und seine familiäre Anbindung gegeben sei. Sie stellte ihm damit eine gute Sozialprognose aus.

„Ich sehe das auch so“, sagte die Staatsanwältin, sie wertete auch das Geständnis sehr positiv und forderte neun Monate Haft auf Bewährung. Dem schloss sich der Verteidiger an, auch das Urteil sah so aus. „Sie haben alles eingeräumt – und das ist gut für Sie“, sagte der Richter in seiner Begründung. Ergänzte aber: „Das ist Ihre letzte Chance – verbocken Sie es nicht!“