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RassismusvorwürfeSportgericht des FVM spricht Eintracht Hohkeppel und DJK Wipperfeld frei

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Ein Schiedsrichter steht mit roter und gelber Karte auf einem Rasen und hält in der anderen Hand eine Trillerpfeife.

Der Schiedsrichter musste die Partie damals abbrechen.

„Gegenstand des Verfahrens war der beidseitige Vorwurf eines in besonderer Weise grob unsportlichen Verhaltens“, teilt der FVM mit.

Nach den schweren Rassismusvorwürfen, die der SV Eintracht Hohkeppel im Herbst vergangenen Jahres gegen die DJK Wipperfeld erhoben hatte (wie berichteten), hat das Verbandssportgericht des Fußballverbandes Mittelrhein (FVM) beide Vereine freigesprochen. Am Donnerstag, 23. Juli, fiel das Urteil, teilt der Fußballverband Mittelrhein mit.

Rückblick: Am 14. September 2025 war die dritte Mannschaft der Eintracht für einen Spieltag in der Kreisliga B, Staffel 2, zu Gast auf der Wipperfelder Sportanlage. In der Schlussphase, als Hohkeppel mit 3:2 führte, gerieten beide Mannschaften so sehr aneinander, dass der Schiedsrichter die Partie abbrechen musste. Es folgten umfangreiche Ermittlungen und der Fall landete vor dem Verbandssportgericht des FVM. Auch der Staatsschutz in Köln nahm Ermittlungen auf.

Schriftliches Verfahren vor dem Verbandssportgericht des FVM

Dass der Fall beim Gericht des FVM landete und nicht beim Fußballkreis Berg, lag an der Art der Vorwürfe der Hohkeppeler. Diese hatten angegeben, dass ihre Spieler, aber auch die Spielerfrauen und Kinder vonseiten des DJK-Kaders und dessen Fans rassistisch beleidigt worden seien. Der Deutsche Fußball-Bund und damit auch der FVM setzen sich seit Jahren mit Kampagnen gegen Rassismus im Fußball ein. Fälle, in denen es möglicherweise Diskriminierungen gab, werden deshalb auf höherer Ebene verhandelt.

Ermittelt wurde gegen beide Vereine in Zusammenhang mit dem einfangs genannten Kreisliga-B-Spiel, schreibt der FVM. „Gegenstand des Verfahrens war der beidseitige Vorwurf eines in besonderer Weise grob unsportlichen Verhaltens. Im Rahmen der Beweisaufnahme erhielten beide Vereine Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Daraus konnten nach Auffassung des Gerichts keine konkreten Vorwürfe für diskriminierendes Verhalten abgeleitet werden“, heißt es auf Nachfrage vonseiten des Verbandssportgerichts des FVM.

Den Beteiligten sei mehrfach die Gelegenheit gegeben worden, eine Stellungnahme abzugeben. „Zudem bestand die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht“, schreibt der FVM weiter. Das Verfahren sei deshalb schriftlich geführt worden.

Das Verbandssportgericht konnte den dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt „nicht in einer Weise rekonstruieren, die den Vorwurf eines in besonderer Weise grob unsportlichen Verhaltens konkretisiert oder belegt hätte“. Man habe weder eine Handlung noch eine Unterlassung festgestellt, die den vorgeworfenen Tatbestand erfülle. Aus Mangel an Nachweisen erfolgte schließlich der Freispruch.

Die DJK Wipperfeld hat sich nach dem Urteil schriftlich zu Wort gemeldet. Von Anfang an hatte der Verein jede Form von Rassismus und Diskriminierung   zurückgewiesen. „Die DJK Wipperfeld steht uneingeschränkt für Respekt, Fair Play und ein wertschätzendes Miteinander – auf und neben dem Fußballplatz“, betont der Vorstand nun erneut. Das Verfahren habe den Wipperfelder Verein erheblich belastet. Man wolle die Angelegenheit nun abschließen und sich   weiterhin für Fairness, Vielfalt und einen respektvollen Umgang im Fußball einsetzen.