GeldstrafeVierfache Mutter in Wipperfürth wegen Diebstahl vor Gericht

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Tisch und Stuhl für Zeugenaussagen stehen vor einem Fenster. Auf dem Tisch ein Mikro.

Symbolbild

Die Frau hatte den Vorwurf abgestritten, die Videoüberwachung des Supermarktes überführte sie jedoch.

Mit ihrem jüngsten Kind auf dem Schoß saß jetzt eine vierfache Mutter auf der Anklagebank am Wipperfürther Amtsgericht. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Januar in einem Wipperfürther Lebensmittelmarkt Waren im Gesamtwert von 56 Euro gestohlen zu haben. Sie hatte mehrere Energiedrinks, Bifi-Salami, Nutella, Smoothies, Kinder-Joy und eine Packung Lachsforelle in ihre Tasche gesteckt, ohne die Sachen zu bezahlen.

Vor dem Richter versuchte sich die 40-jährige Wipperfürtherin zu erklären. „Ich hatte keinen Chip für einen Einkaufswagen und nur einen Einkaufskorb auf Rädern. Als der voll war, habe ich die restlichen Sachen in meine Tasche gesteckt.“ Beim Bezahlen an der Kasse habe sie die Ware in ihrer Tasche dann jedoch vergessen.

Videokameras halten Diebstahl fest

„Als es mir einfiel, wollte ich zurückgehen, aber da wurde ich schon angesprochen“, berichtete sie weiter. „Ich werde nie im Leben fremde Sachen an mich nehmen“, ließ sie von einer Dolmetscherin unter Tränen übersetzen. Sie hätte um Verzeihung gebeten und wollte bezahlen, doch da hätte die Geschäftsleitung bereits die Polizei gerufen.

Dass der Diebstahl nicht ganz so abgelaufen war, wie die vierfache Mutter es beschrieben hatte, zeigte eine Videoaufnahme aus der Überwachungskamera des Marktes. Darauf war zu sehen, dass die Angeklagte die Sachen nicht direkt aus dem Regal genommen und in ihre Handtasche gesteckt hatte, weil kein Platz im Einkaufskorb war.

Geldstrafe unter Strafvorbehalt

Vielmehr war sie zwischen die Getränkeregale gegangen, um dort versteckt die aufgelisteten Sachen aus dem Korb in die Tasche umzupacken. „Danach sind Sie unmittelbar zur Kasse gegangen. Dass Sie die Sachen auf diesem Weg vergessen haben, kann man schlichtweg nicht glauben“, betonte der Richter.

Das Ergebnis der Beweisaufnahme hätte eindeutig ergeben, dass es kein Versehen war. Zugunsten der Angeklagten zählte der Richter jedoch, dass dem Markt kein Schaden entstanden war, da die Ware dort verblieben ist. Als eine der mildesten Strafen wendete der Richter die Möglichkeit einer Geldstrafe auf Bewährung an und verurteilte die 40-Jährige zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro (300 Euro) unter Strafvorbehalt.

Während der einjährigen Bewährungszeit darf sich die Wipperfürtherin nun nichts mehr zuschulden kommen lassen. „Sollte wieder etwas passieren, müssen Sie die 300 Euro zahlen“, erklärte der Richter. Mit der Verwarnung unter Vorbehalt sei der Fall aktenkundig. „Hier muss verstanden werden, dass es so nicht geht“, fügte er hinzu.

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