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Wipperfürther SchöffengerichtGewerbsmäßiger Betrug in 14 Fällen

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(Symbolfoto)

Lindlar – Hoch türmt sich der Aktenstapel auf dem Richtertisch. „Gewerbsmäßiger Betrug in 14 Fällen“ lautet die Anklage des Wipperfürther Schöffengerichtes gegen eine 43-jährige Lindlarerin. Zwischen Februar und Dezember 2011 soll sie die Gutgläubigkeit in ihrem Bekanntenkreis ausgenutzt. Sie lieh sich Geld, zahlte es nie zurück. Mal schuldete sie angeblich einer Rockergruppe 3000 Euro, mal lieh sie sich 500 Euro für eine angebliche Augenoperation. In mehreren Fällen gab sie vor, extrem günstige Flugtickets für Reisen in die USA besorgen oder aus den USA sehr günstig hochwertige Smartphones und Tablet-Computer beschaffen zu können. Die Geprellten, die teilweise gleich mehrere Smartphones bestellt hatten, hatten zwischen 450 und 2350 Euro gezahlt. In vier Fällen bestellte sie bei Versandhäusern auf Rechnung eines Bekannten hochwertige Kleidung und Schuhe. Bereits 2011 hatte die Angeklagte eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Reumütig gab sie sich jetzt im Gerichtssaal. „Meine Mandantin möchte aussagen“, erklärte die Verteidigerin der 43-Jährigen.

Eine überraschende Wendung nahm der Prozess, als der Richter erklärte, dass zwei weitere Verfahren gegen die Angeklagte liefen. Dort stehe eine Haftstrafe im Raum, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Davon wussten weder der Sachverständige, der ein Gutachten zur Prozess- und Schuldfähigkeit erstellen sollte, noch der Bewährungshelfer.

Überraschende Wende im Gerichtssaal

Der Sachverständige: „Zunächst war ich überrascht über die positive Entwicklung der Frau seit 2011. Doch nun neu auftretende Verfahren würden meine Einschätzung umwerfen.“ Die Verteidigerin beantragte daraufhin eine Aussetzung des Verfahrens. So entschied auch das Schöffengericht: Das Verfahren werde ausgesetzt, da die nun neu erhobenen Vorwürfe möglicherweise das Gutachten beeinträchtigten. Der Sachverständige will sein Gutachten ergänzen, sobald die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen habe. Alle Verfahren sollen gegebenenfalls miteinander verbunden werden.