Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg hat eine drastische Preiserhöhung beschlossen, und im Laufe des Jahres 2024 soll möglicherweise noch eine folgen. Warum die meisten Kunden von Bus und Bahn trotzdem gelassen bleiben können – vorerst.
Preismaßnahme soll 90 Millionen Euro bringenVRS-Fahrkarten werden 10,4 Prozent teurer

Zentrale Verbindung: Die Stadtbahnlinie 16 pendelt zwischen Köln und Bonn. Wer hier kein Deutschlandticket hat, muss künftig draufzahlen.
Copyright: Thomas Banneyer
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) wird seine Fahrpreise zum Jahreswechsel um durchschnittlich 10,4 Prozent erhöhen und wird möglicherweise im Laufe des Jahres eine weitere Erhöhung vornehmen. Die VRS-Verbandsversammlung habe der Erhöhung zum 1. Januar zugestimmt, teilte der Verbund mit. „Über eine weitere unterjährige Preismaßnahme, die aus Sicht der Verkehrsunternehmen erforderlich ist, wird im Frühjahr 2024 entschieden“, erklärte der Verbund. Das hänge von der Marktlage und der Finanzierungssituation beim Deutschlandticket ab.
Zehn Prozent der Fahrgäste betroffen
Betroffen von der Preismaßnahme sind nach VRS-Einschätzung zehn Prozent der Fahrgäste. Wer das Deutschlandticket hat, ist nicht betroffen – das gilt für den größten Teil der Zeitkarteninhaber. Im NRW-weiten elektronischen Tarif eezy.nrw gibt es einen 49-Euro-Preisstopp. Allerdings ist unklar, wie lange die 49-Euro-Preisgrenze beim Deutschlandticket hält: Bund und Länder haben nach wie vor keine Einigung darüber gefunden, wer das zu erwartende Defizit ausgleicht, wenn die bisher zur Verfügung gestellten drei Milliarden Euro pro Jahr nicht ausreichen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) lehnt einen Nachschuss des Bundes ab.
Mit dem Beschluss zur Erhöhung folgte die VRS-Verbandsversammlung der grundsätzlichen Empfehlung sowohl des Tarifbeirats als auch des Unternehmensbeirats gefolgt. Ein Nein zur Erhöhung hätte laut VRS-Angaben eine Mindereinnahme von schätzungsweise 90 Millionen Euro bedeutet. „Diese Mindereinnahme hätte aus den kommunalen Kassen der im VRS zusammengeschlossenen Kreise und kreisfreien Städte ausgeglichen werden müssen.“ (EB)