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Revolution der ZustellungWenn die Drohne die Zeitung nach Hause liefert

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Pilotprojekt des Heinen Verlages und des Medienhauses Aachen: Eine Zustellungsdrohne fliegt über einem Gehöft bei Jülich.

Eine Drohne über einem Gehöft: So könnte in Zukunft die Zustellung der Zeitung auf dem Land aussehen.

In Jülich erprobt der Verlag der Kölnischen Rundschau eine neue Art der Zustellung. Das könnte vor allem in ländlichen Gebieten einen großen Nutzen bieten. Auch Einkäufe könnten damit geliefert werden.

Der Startplatz liegt an einer Wegekreuzung im Norden von Jülich zwischen Feldern. Hier werden durchaus ausladende Rotorarme an die Drohne angeschraubt, ein Magazin mit Zeitungen eingehängt sowie die Akkus. Die großen Rotoren erzeugen einen vergleichsweise tiefen Ton, wenn die Drohne abhebt, sich in 25 Metern Höhe über Bäume bewegt, dann tiefer sinkt und aus dem Blickfeld verschwindet.

In dem 50 Zentimeter langen, breiten und hohen Magazin befinden sich drei Ausgaben der „Jülicher Zeitung“ aus dem Medienhaus Aachen, mit dem der Heinen Verlag, Träger der Rundschau-Redaktion, bei dem Pilotprojekt kooperiert. Das Ziel der Drohne: ein Reiterhof sowie zwei weitere Häuser am nördlichen Stadtrand von Jülich. An einem festgelegten Punkt gleiten die Zeitungen in einer kompostierbaren Folie aus drei Metern Höhe aus dem Kasten auf das Grundstück des Abonnenten. Nach einem zehnminütigen Flug kehrt die Drohne wieder an den Startpatz zurück.

Bis zu 16 Zeitungen kann eine Drohne liefern

„Die Technik funktioniert“, sagt Heinen-Verlags-Geschäftsführer Johannes Heinen. Er sieht einen Meilenstein erreicht. Das Projekt startete vor fünf Jahren. 2021 wurde ein Patent erteilt für den Transportkasten. Bis zu 16 Exemplare können aufrecht in entkoppelten Fächern untergebracht werden. So können unterschiedliche Zeitungen in einem Flug ausgeliefert werden. Wären die liegend untergebracht, würde die Auslieferung stocken, wenn eine misslänge, oder die folgenden Abonnenten bekämen vielleicht die falschen Zeitungen.

Interessant ist die Zustellung per Drohne für ländliche Gebiete mit vereinzelten Gebäuden, wo die Zustellung aufgrund der Entfernung sehr teuer ist oder sich keine Zeitungsboten finden.
Johannes Heinen, Geschäftsführer des Heinen-Verlages

Die Drohne fliegt nach EU-Recht. Das erlaubt computergesteuerte Flüge, ohne dass ein Pilot Augenkontakt mit der Drohne hat, also auch bei Dunkelheit. Sie darf über dünn besiedeltem Gebiet fliegen und Gegenstände abwerfen, sofern das Gesamtgewicht der Drohne 25 Kilogramm nicht überschreitet. Eine derartig weitreichende Genehmigung habe bei der Zeitungszustellung kein möglicher Wettbewerber, so Johannes Heinen.

Sicherheit wird jederzeit überwacht

Damit die Drohne sicher fliegen kann, seien zentrale Komponenten mehrfach vorhanden. Bei Problemen nehme die Drohne Kontakt zu einem Mitarbeiter am Boden auf oder kehre an den Startplatz zurück. Auch wenn sie den eng umgrenzten Bereich, in dem sie fliegen darf, verlassen würde, sorge sogenanntes Geo-Fencing dafür, dass die Drohne zum Startplatz zurückkehrt.

„Interessant ist die Zeitungslieferung per Drohne für ländliche Gebiete mit vereinzelten Gebäuden, wo die Zustellung aufgrund der Entfernung sehr teuer ist oder sich keine Zeitungsboten finden“, so Heinen weiter. Im Verbreitungsgebiet der Rundschau kämen etwa zehn Prozent der Fläche für eine Zustellung per Drohne in Frage. In einer Kleinstadt mit vielleicht 1500 Zeitungs-Abonnenten könnten zehn Drohnen die Zustellung übernehmen. Wenn nur noch ein Mitarbeitender vor Ort die Drohnen bedient und ein Fernpilot an einem Leitstand die Drohnen überblickt, wäre die Zustellung per Drohne profitabel.

Noch gibt es Hürden auf dem Weg zum täglichen Einsatz

Dafür wären jedoch Regel-Änderungen nötig. Werden heute noch einzelne Flüge genehmigt, müsste es etwa eine Zertifizierung für allgemeine Flüge geben, so dass die Drohnen überall fliegen dürfen. Auch müssten sie eine größere Last tragen dürfen als bislang. So werde es noch dauern, bis Zeitungs-Drohnen in den regulären Betrieb gehen. „Innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahren rechne ich damit nicht“, so Heinen.

Damit sich das Geschäft lohnt, müssten die Drohnen auch für andere Transporte eingesetzt werden, nachdem sie die Zeitungen in der Nacht verteilt haben. Der Heinen-Verlag will jedenfalls mit seiner Tochtergesellschaft Aro Technologies kurz- bis mittelfristig Drohnen-Dienstleistungen als Geschäftsmodell aufbauen. Die Zeitungs-Drohnen könnten etwa online getätigte Einkäufe in einem Supermarkt zum Kunden fliegen.

Angeboten mit kleineren Drohnen wird bereits das Befliegen von Waldflächen, Schienen, Gas- und Stromleitungen oder Solarparks und Dächern, um hier mögliche Schäden zu erkennen oder zur Vermessung und Kartierung. Auch die Überwachung von Industriebetrieben oder anderen Flächen ist möglich. Drohnen steigen dann regelmäßig von einem Hangar aus auf, um das Gelände automatisiert zu überfliegen. Eingesetzt werden könnten sie auch zur Unterstützung bei der Brandbekämpfung.