Abwasserbetrieb LeichlingenSparen mit separater Wasseruhr für den Garten

Eine separate Wasseruhr ist Voraussetzung für den Gebührenrabatt.
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Leichlingen – Frischwassermengen, die nachweislich nicht in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden, zum Beispiel die Garten-Bewässerung von Haushalten oder Viehtränken von Landwirten, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Darauf macht der städtische Abwasserbetrieb aufmerksam.
Voraussetzung dafür ist aber neben der verpflichtenden Anmeldung ein eingebauter separater Wasserzähler für das entnommene Garten- und Brauchwasser. Und jährlich muss der Zählerstand dem Leichlinger Abwasserbüro gemeldet werden. Gleiches gilt für Brunnenzähler.
Zählerstand online melden
Die Meldung kann online über ein Formular auf der Homepage der Stadt erfolgen. Der Internetauftritt des Abwasserbetriebs ist kürzlich in die Homepage der Stadtverwaltung integriert worden.
Jeder neue Gartenwasserzähler muss nach Einbau beim Abwasserbetrieb gemeldet und in der Datenbank angelegt werden. Auch wenn im Vorjahr kein Zählerstand gemeldet wurde, muss der aktuelle Stand vor Beginn der Gartensaison jetzt neu angemeldet werden. Nach der Gartensaison im Herbst wird dann der neue Zählerstand benötigt, damit die entnommene Menge bei der Berechnung der Abwassergebühr abgezogen werden kann. Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Dezember, sollte möglichst aber schon im Herbst erfolgt.
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Sofern eine Brauchwasseranlage für Regenwasser betrieben wird, beispielsweise um die Toilettenspülung oder Waschmaschine damit zu betreiben, müssen diese Wassermengen als Abwasser ebenfalls mit einem Wasserzähler erfasst und jährlich gemeldet werden.