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AbwasserbeseitigungStadt Bergisch Gladbach schafft ihr Arbeitspensum nicht

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Zahlreiche Genehmigungen für Einleitungen laufen aktuell ab, ermahnt die Kreis-Behörde die Gladbacher Stadtverwaltung.

Bergisch Gladbach – Die Aufsichtsbehörden greifen ein: Bezirksregierung und Kreisverwaltung fordern von der Stadt Bergisch Gladbach entscheidende Schritte, um bei der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts voranzukommen.

Nach mehreren Behördengesprächen soll der Stadt das Heft des Handels weggenommen werden: Maßnahmen, die die Stadt aufgrund Fachkräftemangels auf unbestimmte Zeit verschieben wollte, sollen über ein externes Projektmanagement/Projektsteuerung abgearbeitet werden. Dies werde von den Oberbehörden eingefordert, heißt es bei der Stadt. Im Oktober hatte der Technische Beigeordnete Harald Flügge Kreis und Bezirksregierung pauschal um eine Verschiebung gebeten, das Abwasserwerk könne die Dinge nur nach Priorität abarbeiten.

Es geht um Kanalsanierungen und Einleitungsstellen

Der städtische Umweltausschuss soll am 6. Februar bereits über die Beauftragung einer Fremdvergabe für die Jahre von 2019 bis 2022 entscheiden. Konkret geht es um Kanalsanierungen und Einleitungsstellen in Gewässern im Bauumfang von etwa 30 Millionen Euro. Die Abwasserprojekte sollen jetzt bis spätestens 2026 umgesetzt sein, gesteuert von einer auswärtigen Projektleitung. Ursprünglich lief diese Frist bis 2020. Kreis und Bezirksregierung hatten bereits auf Antrag der Stadt um zwei Jahre bis 2022 verlängert. Ausgeschrieben wird der Auftrag europaweit. Einen Textentwurf hat die für Ausschreibung verantwortliche Kommunalagentur NRW bereits übersandt.

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Wie den Mitteilungen der Behörden zu entnehmen ist, hat das städtische Argument, fünf Ingenieursstellen seien unbesetzt, nicht so recht gezogen. Es sei nicht erkennbar, welche Maßnahmen als Gegenreaktion unternommen worden seien, erklärt die Bezirksregierung. Vorstellbar sei neben der externen Vergabe einzelner Projekte die Beauftragung eines Projektmanagers. Auch die Untere Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises hatte in ihrer Antwort kritisiert, dass die Personalsuche nicht schon früher begonnen habe. „Zuletzt könnten auch Externe, zum Beispiel Ingenieurbüros beauftragt werden, die Maßnahmen zu planen und baulich zu begleiten.“ Dies ist der Weg, den die Stadt jetzt beschreiten muss.

Die Kreis-Behörde ermahnt die Kollegen der Stadtverwaltung eindringlich: Zahlreiche Genehmigungen für Einleitungsstellen in Gewässer liefen aktuell ab. Für diese Gebiete sei eine „abwassertechnische Erschließung“ nicht mehr gegeben. Dies könne Auswirkungen auf Bauvorhaben haben, die bauliche Entwicklung „gehemmt werden“. Sogar die Keule des Strafrechts wird ausgepackt: Eine fahrlässige Gewässerverunreinigung werde als mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Dass Behörden untereinander auf Straftatbestände verweisen, ist ungewöhnlich.