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BensbergVon einem Angeklagten, der mit Brechstange spazieren ging

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Ein mit Sturmmaske maskierter Mann setzt ein Brecheisen an einer geschlossenen Rollade an.

Der Angeklagte soll versucht haben, mit einer Brechstange die Ladentür der Parfümerie Mallach aufzuhebeln.

Einbruch in Parfümerie Mallach misslang. Richter am Amtsgericht Bensberg hebt Haftbefehl gegen den Angeklagten auf.

Der Angeklagte, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Bensberg verantworten musste, wurde aus der Haft vorgeführt. Er verbüßt derzeit eine Strafe aus einer früheren Sache. In der Nacht zum 25. September 2025 um 2.20 Uhr soll er versucht haben, mit einer Brechstange die provisorische Ladentür der Parfümerie Mallach in Gladbachs Fußgängerzone aufzuhebeln. Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert.

Christian Österreicher, der Verteidiger, trug nach der Verlesung der Anklage die Version seines Mandanten vor. Ein Mann, den sie am Treffpunkt Schnabelsmühle „Blacky“ nennen, habe erzählt, er habe die Holztür von Mallach mit der Brechstange nicht aufbekommen.

Der Zeuge, der den Angeklagten beobachtet hatte, erschien nicht

Die Tür war wohl als Nottür nach einem vorangegangenen Einbruch eingebaut worden. Da habe sich sein Mandant gedacht: „Da komme ich rein. “ Er schnappte sich die Brechstange und zog los. Vor der Tür stehend habe er jedoch beschlossen, wieder zu gehen. Das Aufbrechen wäre vermutlich zu laut gewesen und hätte die Anwohner aufgeschreckt. Juristisch wäre das der Abbruch eines Einbruchversuchs gewesen. Der Zeuge, der ihn beobachtet hatte, erschien nicht. Schon bei der polizeilichen Vernehmung hatte er alles getan, um möglichst wenig zu sagen. Das ergab sich aus der verlesenen Aussage. Es könnte daran liegen, dass er den Angeklagten kennt.

Eine Polizeibeamtin und ihr Kollege berichteten von ihrem Einsatz. Sie seien mit 30 bis 40 km/h von der Busspur in die Fußgängerzone eingebogen. Beide waren sich einig: Der Angeklagte warf die Brechstange weg. Wo genau sie ihn gesehen hatten, darüber gingen die Erinnerungen auseinander. Die Polizistin meinte, sie habe Hebelbewegungen wahrgenommen; ihr Kollege sah den Angeklagten erst ein paar Meter weiter, noch mit der Brechstange in der Hand. Bei der Vielzahl ähnlicher Einsätze verblasst die Erinnerung schnell. Direkt nach der Festnahme hatte der Beamte noch eine Aussage zu Protokoll genommen: Der Festgenommene gab an, er sei mit der Brechstange spazieren gegangen.

Der Besitzer der Parfümeriekette berichtete im Zeugenstand, dass es in jener Zeit mehrere Einbrüche in die Gladbacher Filiale gegeben habe. Es sei sehr stressig gewesen. Der Schaden belief sich insgesamt auf 16.000 Euro; die Versicherung übernahm ihn.

Der Vorsitzende Richter Max Friedrich schlug ein Rechtsgespräch vor, in dem das weitere Vorgehen besprochen wurde, da die Beweislage schwierig blieb. Wie in solchen Fällen üblich, gehen die Meinungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft auseinander. Am Ende bestand die Staatsanwaltschaft darauf, den fehlenden Zeugen zu hören. Nur so lasse sich eindeutig entscheiden, ob es zumindest eine Sachbeschädigung durch den Angeklagten gab. Der Prozess wird fortgesetzt. Den Haftbefehl hob der Richter mit dem dringenden Hinweis auf, beim Fortsetzungstermin pünktlich zu erscheinen. Der Angeklagte versprach zu kommen.