Vorgeworfen wird dem Mann unter anderem Raub, Körperverletzung und Diebstahl. Bisher erwiesen sich einige Zeugen jedoch als unglaubwürdig.
Verhandlung vertagtAngeklagter steht wegen vieler Straftaten vor Gericht in Bensberg

Auch wegen des Verstoßes gegen ein richterliches Waffenverbot saß der Angeklagte in Untersuchungshaft. Bei einer Waffe soll es sich jedoch um eine Spielzeugpistole gehandelt haben. (Symbolbild)
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Zunächst musste der ab Juli für Schöffensachen zuständige Richter am Amtsgericht, Dr. Max Friedrich, die Fälle bündeln. Der Angeklagte Martin Müller (Name geändert) sitzt wegen mehrerer Straftaten in Untersuchungshaft: Raub, Körperverletzung mit Fäusten und Messer, Diebstahl, Drohungen und Verstoß gegen ein richterliches Waffenverbot. Alles steht im Zusammenhang mit seiner Drogenabhängigkeit. Wie oft in solchen Verfahren herrscht Unübersichtlichkeit.
Der Richter begann, die Fälle zu ordnen. Zuerst ging es um einen Vorfall am Kaufland. Martin Müller soll zwei Einkaufstaschen vollgepackt und den Notausgang benutzt haben, um zu fliehen. Er stieg auf ein bereitgestelltes Fahrrad und fuhr davon. Ein Ladendetektiv und ein Sicherheitsmitarbeiter baten zwei zufällig anwesende Jugendliche, den Dieb zu stellen, und versprachen ihnen eine Belohnung. 300 Meter weiter, so die Staatsanwaltschaft, stoppten die Jugendlichen den Flüchtigen. Nun galt es zu klären: Verteidigte Müller seine Beute mit Gewalt, oder ging er freiwillig mit zur Polizei, die ihn wenige Meter weiter erwartete? Ein entscheidender Zeuge fehlte, die übrigen hatten die Situation nicht beobachtet.
Laut Anklage soll der Mann versucht haben, ein Handy zu stehlen
Andere Zeugen erwiesen sich als unzuverlässig. Einer meldete sich telefonisch und erklärte, er sei noch beim Arzt. Tatsächlich erschien er wie angekündigt um 12 Uhr. Zwei weitere ließ der Richter von der Polizei vorführen. Auf die Frage, warum sie nicht erschienen seien, antworteten sie: Zettel verloren, Ladung vergessen. Immerhin waren sie nun da.
Ein Zeuge, dem Müller vor einem Kiosk am Konrad-Adenauer-Platz das Handy entreißen wollte, war von Anfang an anwesend. Er berichtete, Müller habe zweimal nach seinem Handy gegriffen, das an einer Kette um seinen Hals hing. Laut Anklage soll Müller an der Kette gezogen haben, wobei ein weiterer Zeuge die Tat verhindert habe. Die Aussagen der beiden Zeugen ließen den Vorfall jedoch weit weniger dramatisch erscheinen.
Der Angeklagte soll einem Mann das Nasenbein gebrochen haben
Nächster Fall: Auf der „Platte“ an der Schnabelsmühle soll Müller zwei Männer geschlagen und getreten haben, nachdem er Geld von ihnen gefordert hatte. Einem habe er dabei das Nasenbein gebrochen. Dieser Zeuge, der zuvor beim Arzt war, konnte sich im Zeugenstand an nichts erinnern. Er erklärte, er sei krank und wisse kaum noch, was passiert sei. Auffällig: Die Frau, die ihn begleitete, war eine frühere Freundin des Angeklagten. Eine kurze Nachfrage des Richters brachte dies ans Licht.
Der zweite Zeuge, den Müller ebenfalls geschlagen und getreten haben soll, erschien apathisch im Gerichtssaal. Der Richter reichte ihm eine Flasche Wasser, doch auch nach einer Stunde stellte sich heraus, dass der Mann nicht vernehmungsfähig war. Dies bestätigte ein medizinischer Sachverständiger, der eigentlich zur Beurteilung des Angeklagten geladen war.
Zuge behauptet, mental mit seinem Vater kommunizieren zu können
Ein weiterer Zeuge berichtete von einem Vorfall in einer Notunterkunft. Müller sei ausgerastet, habe ihn gewürgt und mit einem Messer verletzt. Doch die Aussage wirkte unglaubwürdig. Der Zeuge behauptete, die Polizei habe seine Wunde ausgewaschen, ohne einen Krankenwagen zu rufen. Zudem erklärte er, er könne sich mental mit seinem Vater unterhalten, auch wenn dieser nicht anwesend sei. Der Sachverständige zweifelte an der Verlässlichkeit seiner Aussage.
Es gab noch den Zimmergenosse des Zeugen. Wieder griff der Richter zum Telefon und bat die Polizei, in der Notunterkunft vorbei zu fahren und diesen zu fragen ob er aussagen wolle. Er kam. Er war an jenem Abend anwesend, hatte jedoch weder gesehen, dass Müller den Zeugen gewürgt hat noch mit einem Messer verletzt hatte. Auf Nachfrage einer Schöffin gab er jedoch zu, dass er mit dem angeblichen Opfer nicht gerade befreundet sei, auch wenn sie sich das Zimmer teilen.
Ein Überwachungsvideo zeigt einen Mann mit Käppi und Kapuzenpulli
Der Waffenfund war unstrittig. Müller räumte ein, ein Messer und eine Schusswaffe besessen zu haben. Allerdings handelte es sich um eine Spielzeugpistole mit Knallplättchen, die nicht unter das richterliche Verbot fiel. Im Gegensatz zu dem Messer, das den Tatbestand erfüllte.
Schließlich blieb noch der Diebstahl von teurem Parfüm. Der Richter zeigte ein Überwachungsvideo, auf dem ein Mann mit Käppi und Kapuzenpulli von hinten zu sehen war. Sein Gesicht blieb unerkennbar. Müller soll zweimal versucht haben, in der Drogeriekette zu stehlen. Eine Zeugin, die sein Gesicht gesehen haben könnte, wurde bislang nicht ermittelt. Am Ende musste Richter Max Friedrich die Verhandlung vertagen. Beim nächsten Termin hofft das Gericht, den nicht vernehmungsfähigen Zeugen von der „Platte“ befragen zu können, die Aussage des Zeugen, der Müller mit dem Fahrrad stoppte, zu hören und die Zeugin aus der Drogerie zu ermitteln.
