ÜbersetzungsfehlerDeshalb landete ein hitziger Streit in Bergisch Gladbach vor Gericht

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Auf einem Schild stet „Amtsgericht Bergisch Gladbach“.

Auf einem Schild stet „Amtsgericht Bergisch Gladbach“.

Der Vater haut seinen Sohn vor Gericht in die Pfanne: Der 15-Jährige habe die Aussagen des mutmaßlichen Opfers nicht richtig übersetzt.

Außer Spesen nichts gewesen: Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung gegen zwei Kölner hat die Bensberger Amtsrichterin Milena Zippelius-Rönz eingestellt, nachdem das mutmaßliche Opfer aus Bergisch Gladbach mehrfach versichert hatte, es sei doch überhaupt nichts passiert.

Der Gladbacher Adil A. (Namen geändert) machte weder im Zeugenstuhl noch auf dem Gerichtsflur und auch nicht auf der Schloßstraße einen irgendwie eingeschüchterten Eindruck. Auf der Schloßstraße befand sich der 40-Jährige gemeinsam mit seinen vermeintlichen Peinigern Ismail P. und Mohammed G., um dort die 30-minütige Wartezeit bis zum Eintreffen eines kurzfristig hinzubeorderten Dolmetschers zu überbrücken, da sowohl Osman als auch die beiden vermeintlichen Schläger nicht so gut Deutsch konnten.

Mangelnde Sprachkenntnisse des Bergisch Gladbachers seinen Schuld 

Mit seinen mangelnden Sprachkenntnissen begründete Adil dann auch, dass es überhaupt zu dem Verfahren gekommen war. Laut Anklage war der aus Syrien stammende Gladbacher am Abend des 22. Mai 2021 nach dem Verlassen der Autobahn 4 in Bensberg von einem silbernen Mercedes ausgebremst und von zwei Insassen verprügelt worden. Außerdem habe ihn einer der Männer mit einem Messer bedroht und gedroht, ihn zu töten.

Die beiden Angeklagten bestritten die Anklage rundweg. Ismail P. gab an, er sei weitläufig mit dem Gladbacher verwandt und stamme aus dem gleichen Dorf. Sie hätten nur verbal gestritten, weder Schläge noch Messer hätten eine Rolle gespielt. So beschrieb es auch der zweite Angeklagte. Aber auch der Gladbacher wollte von Gewalt und von Drohungen nichts mehr wissen. Was seine Aussage sehr fragwürdig machte, war allerdings die Tatsache, dass er den Tatverlauf erst gegenüber einer Streifenwagenbesatzung und später auch noch mal schriftlich geschildert habe.

Gladbacher haut Sohn vor Gericht in die Pfanne

„Das war ich nicht selbst, das hat mein Sohn geschrieben“, sagte er und haute damit seinen 15-jährigen Sprössling in Abwesenheit in die Pfanne. Der Knabe habe wohl auch schon gegenüber den Polizisten am Streifenwagen falsch übersetzt. „Ich weiß nicht, was er da angegeben hat.“ Auch die von der Polizei gefertigten Fotos, die Verletzungen am Oberkörper dokumentierten, hätten nichts zu bedeuten. „Er hat mich einmal kurz im Streit gepackt“, sagte er und demonstrierte am Angeklagten, wie der zugegriffen habe.

Am Ende stellte die Richterin leicht resignierend fest, dass es wohl auf keiner Seite ein größeres Interesse gebe, die Sache weiterzuverfolgen. Auf die Vernehmung einer weiteren Augenzeugin, die die Auseinandersetzung wohl ebenfalls beobachtet hatte, verzichtete sie und stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin ein – gegen den einen Angeklagten, weil er bereits in anderer Sache zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde, gegen den anderen wegen Geringfügigkeit. Sie machte den drei Männern allerdings auch klar:

„Wenn wieder so etwas passiert, wird es wieder vor Gericht enden.“ Dass Leute sich ausbremsten und übereinander herfielen, könne und würde nicht geduldet werden.

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