JugendgerichtBergisch Gladbacher Notruf-Nerver muss 40 Sozialstunden ableisten

Lesezeit 2 Minuten
Die Feuerwehrleute Micheal Bleifeld und Harald Matthies in der Leitstelle am Kreishaus.

Zwei Feuerwehrbeamte in der Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises. (Bildschirminhalte unkenntlich gemacht)

Den Notruf wählen und dann Pizza bestellen: Ein 18-jähriger Bergisch Gladbacher muss dafür jetzt 40 Sozialstunden leisten.

Dass man als Jugendlicher manchmal nur Unsinn im Kopf hat, vor allem, wenn zugleich reichlich Alkohol schwimmt, ist das eine; dass man jungen Männern aber gleichwohl nicht jeden Quatsch durchgehen lassen kann, vor allem dann nicht, wenn sie damit die öffentliche Sicherheit gefährden, das andere.

Diese Lektion musste am Dienstag ein 18 Jahre alter Bergisch Gladbacher lernen, als er sich bei Jugendrichter Ertan Güven wegen des „Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ verantworten musste, ein Vergehen, für das das Strafgesetzbuch in seinem Paragrafen 145 bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht.

Dreimal die Feuerwehr, sechsmal die Polizei in Bergisch Gladbach genervt

Der angeklagte Bauhelfer Bruno G. (Name geändert) war zur Tatzeit noch nicht ganz 18 Jahre alt, als er mit einem etwas älteren Komplizen Polizei und Feuerwehr in Bergisch Gladbach provozierte. Immer wieder riefen die beiden jungen Männer den Notruf an: dreimal die Feuerwehr (112), sechsmal die Polizei (110) und hielten es dabei für unglaublich witzig, etwa eine Pizza zu bestellen oder einen Brand zu melden, den es gar nicht gab.

Schließlich gelang es der Feuerwehr, die beiden Dummköpfe zu orten. Die Polizei rückte aus und stellte die beiden offenkundig Betrunkenen zur Rede, das aber offenbar nicht mit dauerhaftem Erfolg, denn nur wenig später brannte es dann wirklich in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone. Allerdings konnte diese Brandstiftung am Ende weder Bruno G. noch seinem aktuell nicht auffindbarem Kumpanen nachgewiesen werden. Nachweisbar war dagegen, dass Bruno G. viel getrunken hatte: 2,14 Promille.

Jugendgericht verhandelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Als Bruno G. am Dienstagvormittag den Gerichtssaal von Jugendrichter Ertan Güven betrat, wirkte er nicht wie jemand, der so ganz genau weiß, was er will. Die eigentliche Verhandlung gegen ihn in Saal 100 des Bensberger Amtsgerichtes fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil er zur Tatzeit, dem 13. März 2023, eben noch nicht ganz volljährig war, sondern erst 17 Jahre und acht Monate.

So recht erklären, was ihn damals geritten hatte, konnte der junge Mann auch nicht mehr. Nach ausgiebiger Verhandlung und Anhörung einer Vertreterin der Bergisch Gladbacher Jugendgerichtshilfe entschied Richter Güven, dass der junge Bauhelfer 40 Sozialstunden ableisten muss.

Da zudem bei Bruno G. zu Jahresbeginn sogar einmal 2,8 Promille gemessen wurden, muss er außerdem drei Beratungsstunden bei der Caritas-Suchtberatung wahrnehmen. Und damit er vielleicht Gefallen daran findet, doch noch eine Ausbildung zu machen, statt nur zu jobben, kommen auch noch einmal drei Beratungssitzungen bei der AWO dazu.

Rundschau abonnieren