Cannabis ist immer noch verboten. Das bekam eine nicht eben auf Rosen gebettete Gladbacherin nach einer Polizeikontrolle zu spüren.
PolizeikontrolleBergisch Gladbacherin muss 500 Euro Strafe für vier Gramm Gras zahlen

Cannabis soll legalisiert werden. Noch wird der Besitz aber bestraft, wie eine vierfache Mutter aus Bergisch Gladbacher zu spüren bekam. (Symbolbild)
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Die Probleme, die die geplante Legalisierung von Haschisch und Marihuana mit sich bringen können, lassen sich ständig am Bensberger Amtsgericht verfolgen – von kleinkriminellen jungen Angeklagten, die lethargisch in den Tag hineinleben, statt ihre Zukunft zu gestalten, bis hin zu Süchtigen mit schweren psychiatrischen Krankheitsbildern.
Doch es gibt auch die andere Seite der Medaille: Muss der Staat wirklich eine 40-jährige Mutter von vier Kindern bestrafen, weil bei ihr vier Gramm Marihuana gefunden wurden? Eine Frau, die nicht eben auf der Sonnenseite des Lebens steht, die sich und ihre Kinder mit Jobs beim Bulettenbräter durchs Leben bringt und die dann im Park gefilzt wird?
Ich bin drei Sachen am Abbezahlen.
Vor dem Richter spricht Lizzy K. (Name geändert) über ihre Drogengeschichte. „Ich habe erst mit 28 angefangen“, sagt sie. Warum? „Meine Mutter ist nicht einfach.“ „Richtig schlimm“ sei es mit 32, 35 Jahren geworden. Zwei Therapien habe sie auch schon gemacht, und im Moment sei es besser, nur hin und wieder gebe es eine „Tüte“. Woher die Verbesserung? „Ich habe mir einen Hund angeschafft.“
Doch wird die hagere Geringverdienerin durch Vorstrafen finanziell belastet: „Ich bin drei Sachen am Abbezahlen.“ Den richtigen Überblick über ihre Finanzangelegenheiten hat sie nicht, in diesen Dingen setzt sie lieber auf ihren WG-Mitbewohner.
Zuletzt hat sie einen Strafbefehl bekommen, weil sie einen Prozess versäumt hat. Danach verpasste sie es, den Strafbefehl aufzumachen und zur Kenntnis zu nehmen, dass die Justiz ein viel zu hohes Einkommen unterstellt hat. Es ging um zehn oder 25 Euro Tagessatzhöhe – Pech gehabt, die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen.
Lassen Sie sich nicht noch einmal erwischen.
Dieses Mal hat eine Polizeikontrolle am 13. August 2021 im Rosengarten in Gladbach Lizzy K. vor Gericht geführt. Sie habe mit Freunden und Bekannten da gesessen, einer habe sie gebeten, kurz auf seinen Rucksack aufzupassen, weil er sich etwas zu trinken kaufen wolle. In dem Moment sei die Polizei gekommen, habe kontrolliert und ihr den Rucksack zugeordnet. Und damit ging es in der Anklage nicht nur um die vier Gramm Marihuana aus ihrer Bauchtasche, sondern auch noch um zehn Gramm Amphetamine und weitere fünf Gramm Marihuana.
Der Richter ist bereit, das Verfahren einzustellen, die Staatsanwältin nicht. Und so gibt’s am Ende für die vier Gramm Gras aus der Bauchtasche 500 Euro Strafe. Und dazu gut gemeinte, kostenlose Ratschläge. Darunter zwei unkonventionelle: „Antworten Sie auf Strafbefehle.“ Und: „Lassen Sie sich nicht noch einmal erwischen.“
