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BehördeDie Stadtverwaltung Bergisch Gladbach und die Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge

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Das Foto zeigt ein Kennzeichen mit GL - GL

GL – GL: Diese Buchstabenfolge haben Fahrzeuge der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach

Dienstfahrzeuge der Stadt Bergisch Gladbach tragen das Kennzeichen GL - GL. 

Nicht das doppelte Lottchen ist hier gemeint. Es geht um das doppelte GL. GL – GL also. Ist Gladbachs Bürgermeister Frank Stein (SPD) mal in einem Dienstwagen unterwegs von Rathaus zu Rathaus oder zu einem Termin außerhalb, steigt er üblicherweise in eine Limousine mit dem Kennzeichen GL – GL plus Ziffernfolge.

„Für den Fuhrpark der Stadt wählen wir üblicherweise das GL – GL“, berichtet Patrick Ortmanns, Sprecher der Stadt, auf Nachfrage. Nicht nur der Bürgermeister kommt mit diesem GL – GL um die Ecke. Auch die Mitarbeitenden der städtischen Abfallwirtschaft oder der Abteilung Stadtgrün fahren ihre Servicefahrzeuge mit den GL – GL-Kennzeichen durchs Stadtgebiet.

FW für die Feuerwehr

Der städtische Fuhrpark in Gänze ist recht groß, mehrere Dutzend Fahrzeuge kurven täglich mit dem GL – GL über die Gladbacher Straßen. Wichtig zu wissen: Wo GL – GL draufsteht, muss nicht zwingend die Stadtverwaltung drin sein. Wie der Sprecher erklärt, ist die doppelte GL-Kombination nicht ausschließlich für die Stadt reserviert.

Auch jeder Normalbürger aus dem gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis kann auf diese Buchstabenkombination zurückgreifen. Ähnlich sieht es bei der Gladbacher Feuerwehr aus, aufgeteilt in Ehrenamt und Berufswehr. Die Einsatzfahrzeuge sind einheitlich mit GL – FW unterwegs, FW als Abkürzung für Feuerwehr.

Auch hier gilt: Das „FW“ ist nicht ausschließlich ein Erkennungszeichen für die Feuerwehr. Auf Wunsch kann jeder Bürger, jede Bürgerin zwischen Wermelskirchen und Rösrath sein Automobil mit GL – FW beim Straßenverkehrsamt des Kreises anmelden. Noch einmal der Sprecher der Stadt: „Grundsätzlich würde es der Stadt aber auch freistehen, keine einheitlichen Buchstabenfolgen zu wählen.“ Blick zur Kreisverwaltung.

Der Kreis setzt auf RB

Auch wenn die kreiseigenen Fahrzeuge in der Regel die Kennzeichenkombination GL – RB haben (RB für Rhein-Berg), ist auch hier diese Buchstabenkombinationen nicht ausschließlich für den Kreis reserviert. „Vorgaben zu Wunschkennzeichen seitens des Kreises beziehungsweise feste Reservierungen der Kombination GL – RB für den Kreis gibt es nicht“, erklärt Sprecherin Nina Eckardt.

Es können also auch Bürgerinnen und Bürger Wunschkennzeichen mit diesem Kürzel reservieren, wenn Kombinationen noch nicht vergeben sind. Wenn sich Gladbachs Bürgermeister und Landrat Stephan Santelmann (CDU) bei einem Termin treffen, kommt einer mit GL – GL-Kennzeichen, der andere mit GL – RB. Wichtig auch: Nicht alle Buchstabenkombination sind erlaubt.

Verbotene Buchstaben

Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder einen Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus haben, sind verboten – NS für Nationalsozialismus, KZ für Konzentrationslager, SS für Schutzstaffel, SA für Sturmabteilung, AH für Adolf Hitler und HJ für Hitlerjugend. In der Stadt Köln ist auch das „K – Z“ untersagt.

Manche Rechtsextreme finden dennoch Mittel und Wege, um ihre Gesinnung öffentlich kundzutun. Gerne genommen wird die Ziffer „18“ (für Adolf Hitler, erster und achter Buchstabe), mittlerweile auch die Ziffernfolgen „3001“ (für den Tag der „Machtergreifung“, 30. Januar 1933), „1919“ (19. Buchstabe im Alphabet, „SS“ ) oder „74“ („GD“, Großdeutschland), die natürlich auch zufällig vom Kreis vergeben werden können. Bis 2007 gab es noch die Behördenkennzeichen (Beispiel GL-1234), auf welche die Kommunen gezielt zurückgreifen konnten. Diese Kennzeichen gibt es nicht mehr.

Lediglich für die Fahrzeuge des Landes NRW oder des Bundes besteht die Möglichkeit, mit Behördenkennzeichen unterwegs zu sein. Auf Kommunal- und Kreisebene sieht man diese Kennzeichen nicht mehr.