ProzessBergisch Gladbacherin soll 3000 Euro aus Geldautomaten gestohlen haben

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Eine ältere Frau zählt Geld.

Eine Bergisch Gladbacher Geschäftsfrau steht vor Gericht.

Eine Geschäftsfrau aus Bergisch Gladbach bestreitet die Vorwürfe vor Gericht energisch.

Ohne Verteidiger ist die elegant und stilvoll wirkende Dame in den Gerichtssaal mit der Nummer 106 gekommen und bedankt sich, als ihr der Ort gezeigt wird, an dem sie Platz nehmen muss. In Saal 106 ist es der Platz rechts vom Richter: der Platz für die Angeklagte.

Vorgeworfen wird der Gladbacher Geschäftsfrau mit dem undefinierbaren Alter ein einerseits läppischer, anderseits aber auch außergewöhnlichen Diebstahl: 3000 Euro, die nicht ihr gehörten, soll sie am Automaten eines Geldinstitutes in der Innenstadt an sich genommen und behalten haben.

Die Angeklagte bestreitet das energisch, und auch dem Richter kommt anscheinend einiges an der Anklage spanisch vor: Wegen notwendiger Nachermittlungen wird der Prozess erst einmal vertagt.

Bergisch Gladbacherin von Unterstellung getroffen

Zuvor hat Boutiquenbesitzerin Maria M. (Name geändert) ihre Unschuld bekundet. Sie sei seit vier Jahrzehnten erfolgreiche Geschäftsfrau. „Durch meine Hände sind Millionen gegangen.“ Sie habe es nicht nötig, Geld zu stehlen. Die entsprechende Unterstellung habe sie aus heiterem Himmel getroffen. Sie sei seit vielen Jahren Kundin der Bank gewesen, aber nach diesem Vorfall habe sie die Geschäftsbeziehung abgebrochen, sagt die Bergisch Gladbacherin weiter.

Laut Anklage soll Maria M. am Mittag des 8. August 2022 die Bankfiliale betreten haben. Zwei Kunden seien da auch gewesen, für die der Geldautomat zuvor freigeschaltet worden sei. Durch ein Missverständnis hätten diese beiden Kunden ihr Geld aber nicht entnommen – was dann Maria M. gemacht habe.

Maria M. schildert dem Gericht die Situation ganz anders: „Ich bin mittags nur dort hingegangen, um meine Kontoauszüge zu holen. Die Situation war für mich als Frau unangenehm: Es waren zwei Männer im Raum, die miteinander stritten.“ Darum habe sie nur ihre Auszüge geholt und sei gegangen. Fremdes Geld genommen habe sie nicht: „Ich bin doch nicht verrückt!“

Das ist sehr nett von Ihnen, aber es geht leider nicht – es sei denn, Sie sind zufällig vereidigter Übersetzer?
Philipp Stöckle, Richter am Gericht in Bergisch Gladbach

Richter Dr. Philipp Stöckle zeigt Maria M. anschließend mehrere Fotos aus einer Überwachungskamera. „Ja, das bin ich“, bestätigt sie. „Und was haben Sie da in der Hand?“ „Das sind meine Kontoauszüge.“

Die beiden Bankkunden, deren Geld offenbar weggekommen ist, sind an diesem Mittag pünktlich zum Prozess erschienen. Doch während der eine von ihnen neben seiner Muttersprache auch gut Deutsch spricht, kann der andere fast nur Arabisch. Er hat daher seinen Sohn mitgebracht, der für ihn übersetzen soll. Richter Stöckle: „Das ist sehr nett von Ihnen, aber es geht leider nicht – es sei denn, Sie sind zufällig vereidigter Übersetzer?“ Nein, das ist der Sohn nicht.

Da dem Richter aber darüber hinaus auch noch einige weitere Angaben etwa zum Füllstand des Geldautomaten fehlen, wird der Prozess erst einmal vertagt, um die Nachermittlungen abzuwarten. Womöglich erst in ein paar Monaten wird sich dann endgültig herausstellen, ob die angeklagte Mutter, Großmutter und Urgroßmutter zu Unrecht bezichtigt wurde – oder der Versuchung erlegen ist.

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