Begegnungen zwischen Auto- und Radfahrern enden immer wieder im Streit. Zwei Fälle landeten nun vor Gericht.
Wegen KörperverletzungZwei Unfälle zwischen Rad- und Autofahrern landen vor Gladbacher Gericht

In zwei Fällen verletzten die Autofahrer Radfahrer fahrlässig. (Symbolbild)
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„Fahrlässige Körperverletzung“ heißt der Anklagevorwurf, über den jenseits etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche gesprochen wird. Eine persönliche Entschuldigung des Vierradfahrers beim verletzten Zweiradler zeugt zusätzlich von gutem Benehmen und kann versöhnlich wirken. Allerdings schafft das nicht jeder.
Gut benommen vor Gericht hat sich Autofahrer Kurt R. (Namen geändert). Der 51-jährige Teilzeit-Beschäftigte mit 1250 Euro Nettoeinkommen hatte am 28. Januar 2022 gegen 14.10 Uhr auf der Teerstraße in Gronau geparkt. Dann öffnete er die Tür, ohne sich vorher noch einmal umzudrehen. So erwischte er Radfahrerin Denise G., brachte sie zu Fall und ihre Einkäufe zu Boden.
Unfallgegner bleiben beim Du
Anders als ihre frisch gekauften Hühnereier hatte die 30-Jährige Glück im Unglück: Rucksack und Helm federten das Meiste ab. Nach ihrem Sturz, das räumte Denise G. ein, habe sie Kurt R. angepampt: „Pass doch auf!“ Er habe zurückgepampt: „Pass Du doch auf! Du hast meinen Spiegel kaputt gemacht!“
Als sich die beiden jetzt im Gerichtssaal wiedersahen, war von Wut oder Zorn nichts mehr zu spüren. Auf Vorschlag hin blieben sie gleich bei der Du-Anrede. Dann entschuldigte sich der Autofahrer für seinen Fehler und betonte, dass er selbst oft Rad fahre und Verständnis für beide Seiten habe. Denise G. entgegnete: „Die Entschuldigung ist angenommen“, und damit war die Sache schon so gut wie aus der Welt: Richterin Stephanie Daldrup stellte das Verfahren gegen 300 Euro Auflage, zahlbar an „Die Kette“, ein.
Pensionärin missachtet Vorfahrt
Ganz anders verhielt sich Autofahrerin Nummer 2. Die frühere Grundschullehrerin Carola W. (76) hatte am 28. Februar 2022 mittags beim Rechtsabbiegen von der Mülheimer Straße in die Buchholzstraße die Vorfahrt einer geradeaus in Richtung Köln fahrenden Radlerin (53) missachtet und diese zu Fall gebracht. Da sie weitergefahren war, stand die Pensionärin nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch wegen Unfallflucht vor Gericht.
Carola W. beteuerte, nichts bemerkt zu haben und aus allen Wolken gefallen zu sein, als die Polizei bei ihr klingelte. Nachdem der Vorwurf der Unfallflucht aus Gründen der Beweisbarkeit in der Verhandlung fallengelassen worden war, sagte die durch eine Brustkorbprellung wochenlang außer Gefecht gesetzte Kölner Radfahrerin Petra P.: „Schade, dass Sie sich nicht mal bei mir gemeldet haben.“
Kopfschütteln im Gerichtssaal
Verteidiger Dieter Anger versuchte die Wogen zu glätten mit dem Hinweis, dass ihre Telefonnummer nicht vorgelegen habe, doch das konnte Petra P. nicht versöhnen: Ihre Daten seien bekannt gewesen. Carola W. dagegen, die sich zuvor so eloquent verteidigt hatte, schwieg konsequent weiter vor sich hin. Petra P. verließ am Ende kopfschüttelnd den Gerichtssaal: „Nicht einmal jetzt …“
Indes hatte die Ex-Lehrerin durch ihr fragwürdiges Benehmen aber keinen spürbaren Nachteil. Von ihrer 2700-Euro-Pension muss sie einmalig 400 Euro an den Kinderschutzbund zahlen, dann wird auch ihr Verfahren eingestellt.
