Bergisch Gladbach – Nicht jeder Bürger, nicht jede Bürgerin hält sich an das, was die Stadt vorgibt. Oft sind es Kleinigkeiten, über die man hinweggeht. Etwa diese: Bürgersteige, die nicht gekehrt werden. Andere kehren auf dem Gehweg vor ihrer Haustür und ärgern sich über die Ignoranz des Nachbarn.
Dabei ist das Gehwegkehren in der Gladbacher Satzung als Bürgerpflicht vermerkt. Wer so tut, als ginge ihm diese Vorschrift nichts an, steht mit dem Ordnungsamt auf Kriegsfuß. Gefährlich kann es obendrein sein: Blätter auf dem Gehweg sorgen dann schnell für Rutschpartien der Passanten.
Von privaten Grundstücken darf keine öffentliche Gefahr ausgehen
Auch im Stadtteil Paffrath gibt es das Problem mit den nicht gekehrten Gehwegen: Leser berichten von Asphaltstücken, die vor Jahren zuletzt einen Kehrbesen gesehen haben. Der Eigentümer ignoriere die Satzung, und die Stadt lasse die Sache offenbar schleifen.
Bei den Ordnungshütern der Verwaltung ist wegen Missständen im öffentlichen Raum immer jede Menge zu tun, in Paffrath und in den anderen Stadtteilen. Die oberste Leitlinie dabei: Eine öffentliche Gefährdung, sagt Martin Rölen aus der Pressestelle der Stadt, dürfe grundsätzlich von privaten Grundstücken nicht ausgehen. Selbstredend auch nicht von Bürgersteigen.
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Nicht nur Blätter auf dem Boden könnten dabei ein Stein des Anstoßes sein. Auch Geäst, das in den Gehweg ragt, müsse gekürzt werden. Gegen den Vorwurf aus Paffrath, diese Bürger-Angelegenheiten nicht zu beachten, wehrt sich der Sprecher energisch.
Pro Tag gehen etwa 50 Missstands-Meldungen bei der Stadt ein
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten mit den Bürger-Hinweisen mehr zu tun, als mancher denke, erklärt der Sprecher. Etwa 50 Missstands-Meldungen gingen bei der Stadt ein, und zwar täglich. Jedem Fall werde nachgegangen, meist mit persönlicher Inaugenscheinnahme der Situation.
Bei zu beanstandenden Situationen handele die Ordnungsbehörde und nehme Kontakt zu den Grundstückseigentümern auf. Das Schreiben der Behörde helfe meistens und es helfe schnell. Offenbar kann das amtliche Papier bei den Widerspenstigen Wunder bewirken.
Oft werde auch eine Frist gesetzt, bis zu der die Eigentümer handeln muss. Ersatzvornahme heißt der Terminus, der hier hilft: Wird der Missstand nicht beseitigt, übernimmt die Stadt das Handeln auf Kosten des Eigentümers. Der bekommt später eine Rechnung zugeschickt. In den allermeisten Situationen sei das Thema aber vorher „erledigt“.
Missstände können direkt über die Homepage der Stadt gemeldet werden, unter dem grünen Menüknopf „Anregungen und Beschwerden“. Dort gibt es auch eine Anleitung, wie eine „Tell-me“-Melde-App auf Handy oder Smartphone gelangt.


