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BensbergHaftstrafe für bekifften Familienvater nach Fahrt durch Bergisch Gladbach

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Ein Polizeibeamter stoppt ein Auto

Ein Polizeibeamter stoppt ein Auto bei einer Verkehrskontrolle (Symbolfoto).

Ein Familienvater (33) muss für acht Monate in Haft, weil er in Bergisch Gladbach bekifft Auto gefahren ist: ein hartes Urteil mit Hintersinn.

Die Bensberger Strafrichterin Birgit Brandes ist nicht für drakonische Strafen bekannt, doch am Dienstag hat sie einen dreifachen Familienvater zu einer Haftstrafe verdonnert, dem sie vorher bescheinigt hatte, dass er nicht ins Gefängnis gehöre: Ein 33-jähriger Trockenbauer kassierte acht Monate ohne Bewährung, weil er zum wiederholten Mal bekifft und ohne Führerschein Auto gefahren war.

Dabei hatte die Richterin Besim G. (Name geändert) zuvor noch bescheinigt, dass eine Haftstrafe eigentlich widersinnig wirke: „Sie haben Arbeit, drei kleine Kinder und eine Frau.“ Doch der Handwerker, der einst als Scheidungskind mit seinem Vater von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland gekommen war, während Mutter und Schwester nach Skandinavien zogen, hat ein klares Suchtproblem, das ihn in Kombination mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis schon diverse Male vor Gericht gebracht hat.

Verstoß gegen Sonntagsfahrverbot

Am 25. September vergangenen Jahres, einem Sonntag, war der Leverkusener der Gladbacher Polizei ins Netz gegangen, und nach dem Urteil der Beamten hatte er mit Merkmalen wie zittrigen Händen, geröteten Augen und Distanzlosigkeit klare Ausfallerscheinungen. Ein Bluttest bestätigte Cannabis-Konsum, einen Führerschein hatte er nicht mehr, und er stand zweifach unter Bewährung.

Aufgefallen war er den Beamten zunächst, weil er sonntags auf der Voiswinkeler Straße an einer Stelle unterwegs war, die sonntags für Autos gesperrt ist. Das Auto habe seinem Schwiegervater gehört, berichtete Besim. Er sei gefahren, weil er sich ein paar Euro habe dazuverdienen wollen. „Ich bereue das. Es soll niemals wieder vorkommen.“

Chef steht zu seinem Mitarbeiter

Besim G. ließ das Gericht in seine Seele blicken, sprach darüber, wie er in Gesprächen bei einem Institut, das ihn auf eine MPU vorbereite, gelernt habe, über sich nachzudenken. Anfangs habe er die Fragen nach seiner Kindheit komisch gefunden, „aber die Gespräche haben mir die Augen geöffnet“.

Der Angeklagte und die Verteidigerin hatten noch mehr Fürsprecher mitgebracht: Sein Arbeitgeber bekundete, dass Besim für ihn nicht nur ein guter Mitarbeiter sei, sondern „wie ein Bruder“. Und der Bewährungshelfer berichtete über Besims oft vergebliche Bemühungen, abstinent zu leben, und die eigenen Versuche, ihn mit ordentlich Druck wieder in die Spur zu bringen.

Am Ende verurteilte die Richterin den Familienvater zu acht Monaten Haft ohne Bewährung – mit der ausdrücklichen Erwartung, dass die Verteidigerin gegen in die Berufung gehe. Bis dann das Landgericht in einem halben Jahr oder noch später erneut entscheide, bleibe Besim auf freiem Fuß und habe Gelegenheit zu zeigen, dass er es hinbekomme – was dann in das neue Kölner Urteil einfließen werde.