KommentarMüssen Menschen sterben, bevor über ein Tempolimit am Königsforst nachgedacht wird?

Ein Kommentar von
Lesezeit 1 Minute
Auch in dem per Schild angekündigten Kurvenbereich der L 288 gilt aktuell Tempo 100.

Auf der L288 im Königsforst gilt überwiegend Tempo 100.

Ein Tempolimit auf den Landstraßen im Königsforst wäre ein wichtiges und angebrachtes Signal an Autofahrer, meint unser Autor.

Die Zahl der Wildunfälle auf den Landstraßen im Königsforst ist seit Jahren hoch, und nachdem Förster Jürgen Greißner am vergangenen Wochenende gleich drei verendete Wildtiere — einen Hirsch, ein Reh und einen Nutria — entsorgen musste, ist ihm nachvollziehbar der Kragen geplatzt.

Muss denn immer erst ein ganz schlimmes Unglück passieren, bevor Vorschriften geändert werden? Müssen Menschen auf den Landstraßen sterben, damit man doch einmal über ein Tempolimit unterhalb der gesetzlichen Regelung von 100 für Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nachdenkt?

Für Autofahrende ist Tempo 100 ein Signal: Hier kannst du zügig fahren. Tempo 70 ist dagegen ein Zeichen, das zu einer vorsichtigeren Fahrweise mahnt. Auf Teilen der Landstraße 288 auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet gibt es die Tempo-70-Regelung schon — die Frage nach dem Warum hat die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach übrigens unbeantwortet gelassen.

Warum nicht auch auf dem Rest der Strecke? Ist es die „freie Fahrt für freie Bürger“, die Kampfparole von 1974 gegen ein Tempolimit, die da in den Köpfen der Entscheider immer noch herumgeistert? Liebe Freunde der zügigen Fortbewegung, dem ADAC ging es damals, vor 49 Jahren, nur um die Autobahnen, nicht aber um Landstraßen im dichten Wald.

Rundschau abonnieren