Zwei Männern wird vorgeworfen, eine Seniorin gefesselt und ausgeraubt zu haben. Nun steht die Ex-Frau des einen im Zeugenstand.
Gladbacherin gefesseltRäuber überführen sich durch loses Mundwerk selbst

Als Zeugin vor das Gericht geladen wurde die Ex-Frau des 38-jährigen Angeklagten (r.).
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Im Prozess um einen Raubüberfall zweier Männer (38 und 50) auf eine 80-Jährige im Februar dieses Jahres in Bergisch Gladbach, hat am Dienstag die Ex-Frau (37) des 38 Jahre alten Angeklagten als Leumundszeugin ausgesagt. Ihre Sache, den Angeklagten in einem möglichst guten Bild erscheinen zu lassen, machte die 37-Jährige zunächst ganz gut: „Ein super Vater“ sei er, der mit seiner „Tochter eins“ sei, sich regelmäßig mit ihr treffe und der „einfach alles für seine Tochter“ tue.
In die so rosig errichtete Fassade hämmerte der Vorsitzende Christoph Kaufmann dann aber mit seinen Fragen zahlreiche hässliche Risse. So wurde bekannt, dass der 38-Jährige — der den Überfall auf die Seniorin, bei der die Frau zu Boden gebracht und mit Klebeband gefesselt worden war, bereits am Montag tränenreich gestanden und auf seinen problematischen Drogenkonsum und hohe Schulden geschoben hatte — über Jahre keinen Unterhalt für seine Tochter zahlte und stattdessen Unterhaltsvorschuss vom Amt beziehen ließ. „Aber das ist doch eigentlich gar nicht einzusehen mit dem Unterhaltsvorschuss“, so Kaufmann. Und weiter: „Er hat ja bei SAP in der Schweiz gearbeitet, mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, zwischenzeitlich noch eine Erbschaft gemacht und ein Mehrfamilienhaus gekauft.“
Die Differenz, zwischen ihrem Bild, das den Angeklagten als Super-Vater darstellte, und dem, wie es wirklich war, ist schon irgendwie auffällig
Dass aber anstelle des Vaters die Steuerzahler letztlich für den Unterhalt der gemeinsamen Tochter aufkamen, schien für die 37-Jährige eher untergeordnet: „Finanziell konnte ich mich nicht beklagen. Für mich war das alles so in Ordnung“, sagte die Verwaltungswirtin ohne Spur eines Problembewusstseins. Auch ihr Wissen über den problematischen Drogenkonsum des 38-Jährigen, seine erste Verurteilung als Komplize in einem Banküberfall — damals war der 38-Jährige Auszubildender und hatte Bekannten einen Tipp zu Bargeldlieferungen gegeben, was zu einem Überfall führte — sowie ihr Wissen über seine Spiel- und Alkoholsucht, musste Kaufmann der Zeugin regelrecht aus der Nase ziehen.
Gegen Ende der Befragung meinte Kaufmann dann: „Die Differenz, zwischen ihrem ersten Bild, das den Angeklagten als Super-Vater und Super-Ex darstellte, und dem, wie es wirklich war mit Drogen, Alkohol, Spielsucht und Straftaten ist schon irgendwie auffällig.“ Das schöne Bild, das die Zeugin vom Vater ihrer Tochter zeichnen wollte, von ihm blieben nach der Befragung nur noch ein paar grobe Striche übrig.
50-Jähriger prahlte mit dem Überfall auf die Seniorin
Der 50-jährige Angeklagte, der am ersten Verhandlungstag seine Beteiligung an dem Raub auf die 80-Jährige eingeräumt und bereut hatte, war übrigens von seinem eigenen losen Mundwerk überführt worden. Der 50-Jährige, der im Tatzeitraum in einem Sozialhotel in der Kölner Südstadt lebte, hatte gegenüber seinem Zimmergenossen mit dem Überfall geprahlt. Da der 50-Jährige angegeben hatte, dass er einen weiteren Coup plane, wendete sich der Zimmergenosse an die Polizei — ausdrücklich, um eine weitere Tat zu verhindern, die er nicht mit seinem Gewissen nicht hätte vereinbaren können.
Von Beamten daraufhin in der Unterkunft mit dem Vorwurf des schweren Raubes auf die 80-Jährige konfrontiert, räumte der 50-Jährige seine Tatbeteiligung umgehend ein. Untermauert wurden seine Angaben durch Teile des geraubten Tafelsilbers, das die Beamten im Rucksack des 50-Jährigen sicherstellten. Zunächst hatte der 50-Jährige seinen Mittäter nicht nennen wollen, war dann in den weiteren Befragungen aber eingeknickt und hatte den 38-Jährigen als eigentlichen Drahtzieher des Raubs benannt. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.
