Ein Gladbacher Hausmeister soll einem alten Herrn viel Geld abgeluchst haben. Doch die Sache war nicht zu klären und wurde eingestellt.
ProzessBergisch Gladbacher Richter lässt Rätsel um 12.500 Euro ungelöst

Ein junger Mann hilft einem alten Mann. (Symbolbild)
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Ein hilfsbereiter Hausmeister aus Bergisch Gladbach soll einen von ihm unterstützten alten Herrn aus dem ländlichen Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises um mehr als 10 000 Euro erleichtert haben, indem er mithilfe von Bankkarte plus Geheimzahl immer wieder Geld von dessen Konto abhob. Doch stand die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft auf tönernen Füßen, gründete sie sich doch auf Angaben des alten Herrn, dessen Eignung als Zeuge infrage stand, wohingegen der Angeklagte (29) die Vorwürfe augenscheinlich entsetzt bestritt.
Am Ende des Prozesses stand ein sehr pragmatischer Kompromiss: Gegen die Zahlung von 700 Euro Auflage an eine gemeinnützige Organisation stellte Richter Ertan Güven das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwältin und des Angeklagten nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ein.
Mein Mandant macht das ungern, aber ich habe ihn davon überzeugt, dass das kein Schuldanerkenntnis ist
„Mein Mandant macht das ungern, aber ich habe ihn davon überzeugt, dass das kein Schuldanerkenntnis ist“, gab Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode zu dem Fall zu Protokoll. Unstrittig war, dass Abdul G. (Namen geändert) in mehreren Tranchen und von verschiedenen Geldautomaten der Kreissparkasse insgesamt 12 500 Euro vom Konto von Fritz K. abgehoben hatte. „Aber ich habe Fritz K. das Geld jedes Mal nach Hause gebracht“, beteuerte er.
Fritz K. habe den Boden auf dem Balkon neu machen lassen wollen und deshalb das Geld gesammelt. Schon früher habe er häufiger Geld für K. geholt, dann aber immer mit Schecks, doch die seien alle gewesen. Den alten Herren kennengelernt habe er, da er der Wohnungsvermieter seines Bruders sei. Er habe immer mehr Besorgungen und Dienste für Fritz K. übernommen, der zu seinen eigenen Kindern ein erlesen schwieriges Verhältnis habe: Die hätten ihn aus dem Haus haben und in ein Heim stecken wollen, habe Fritz K. ihm anvertraut.
Unklarer Gesundheitszustand des alten Herrn
Dass das Verhältnis zum eigenen Vater schwierig sei, räumte auch Sohn Herbert K. ein, der die Anzeige gegen Abdul erstattet hatte und nun als Zeuge vor Gericht auftrat. Ob aber Abdul nun mit Auftrag gehandelt und das Geld ausgehändigt hatte, konnte er naturgemäß auch nicht aus eigener Kenntnis beantworten.
Damit wäre der unter Demenzverdacht stehende alte Fritz, der sich laut Sohn weigert, das Haus zu verlassen, zwingend als einziger Zeuge zu vernehmen gewesen, doch dafür hätte erst einmal seine „Zeugentüchtigkeit“ heute und zum Tatzeitpunkt geklärt werden müssen – weswegen der erfahrene Strafrichter das von ihm gerade erst von der Vorgängerin geerbte Verfahren umgehend abkürzte.

