Der Mann aus Bergisch Gladbach soll zudem versucht haben, mit einer Flasche nach einem Jugendlichen zu schlagen.
ProzessStrafbefehl gegen Bergisch Gladbacher wegen menschenfeindlicher Beschimpfungen

Der Bergisch Gladbacher hat augenscheinliche Rassismus- und Extremismusprobleme. (Symbolfoto)
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Sein höchst eigenwilliger Versuch, vier junge Männer auf offener Straße zur „Ordnung zu mahnen“, kostet einen 58-jährigen Bergisch Gladbacher mit einem augenscheinlichen Rassismus- und Extremismusproblem 1500 Euro Strafe.
Sascha D. (Name geändert) musste sich vor Gericht verantworten, weil er die jungen Männer, die sich seiner Ansicht nach am 2. August 2022 gegen 20.30 Uhr auf der Franz-Hitze-Straße tief im Gladbacher Westen zu laut verhielten, angesprochen und einem von ihnen empfohlen habe, er möge sich doch am besten erhängen, um wenigstens einmal etwas in seinem Leben etwas zu erreichen.
So viel Menschenfeindlichkeit kam bei Gericht nicht gut an. Noch mehr gegen den Angeklagten sprach, dass er mit einer kleinen Flasche Hugo, einem alkoholischen (und nicht eben urdeutschen) Mixgetränk, nach einem der Jugendlichen geschlagen haben und damit eine gefährliche Körperverletzung versucht haben soll.
Bergisch Gladbacher ist einschlägig vorbestraft
Zudem war Sascha D. als Gewalttäter einschlägig vorbestraft und schließlich kam er, anders als drei der vier von ihm so gering geschätzten Jugendlichen mit Migrationshintergrund, einfach nicht zu seinem Prozess.
Auf Antrag des Staatsanwaltes erließ Richterin Birgit Brandes schließlich einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 30 Euro gegen den Mann, der bereits bei der Polizei darüber geklagt haben soll, was einem als „Deutschem“ heute so alles widerfahre. Der deutsche Staatsbürger Sascha H. kann jetzt entweder die Strafe, die der nordrhein-westfälischen Landeskasse zugute käme, bezahlen oder er kann Einspruch dagegen einlegen.
Bei einem pünktlichen Einspruch käme es zu einem neuen Strafprozess vor dem Bensberger Amtsgericht.
