Die Rechtslage ist laut Kreisverwaltung eindeutig - allerdings ist auch von einer "Gesetzeslücke" die Rede, von der die Bürgerpartei profitiere.
Streit um FormalienBürgerpartei GL wird zur Kommunalwahl in Bergisch Gladbach zugelassen

Der Wahlausschuss des Kreises revidiert die Entscheidung des Bergisch Gladbacher Wahlausschusses: Die Bürgerpartei GL wird zur Kommunalwahl zugelassen.
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Die Bürgerpartei GL wird nun doch zur Kommunalwahl zugelassen. Der Wahlausschuss des Kreistages revidierte damit die Entscheidung des Gladbacher Wahlausschusses – allerdings unter größten Bauchschmerzen.
Schon die Gladbacher Verwaltung hatte sich in ihrer Stellungnahme für eine Zulassung der Bürgerpartei GL ausgesprochen. Die Gladbacher Lokalpolitiker sprachen sich aber gegen eine Zulassung aus. Man hatte Zweifel, dass die Formalien erfüllt seien. Ulrich Heimann (CDU) sprach im Kreisausschuss davon, dass er die Gladbacher Kollegen verstehen könne: „Wie die Bürgerpartei GL agiert, ist eine Ohrfeige für alle anderen Parteien.“
Bürgerpartei GL musste keine Satzung vorlegen
Die Kreisverwaltung sprach von einer „möglichen Gesetzeslücke“ – faktisch erfülle die Partei aber die geforderten Formalien. Eine Satzung habe die Bürgerpartei nicht vorlegen müssen, weil die Partei eine solche 2014 vorgelegt habe und seitdem im Rat sitze. Dabei sei es egal, dass sich die Fraktion im Stadtrat inzwischen aufgelöst habe. Ebenfalls spiele es keine Rolle, dass die Versammlung im Wohnzimmer des Vorsitzenden Frank Samirae stattfand und bei der Aufstellung der Kandidaten nur fünf Mitglieder anwesend waren.
Der Rechtsanwalt der Bürgerpartei GL sprach von einem „vollumfänglich geklärten Sachverhalt“. In einer Pressemitteilung begrüßt Samirae die Entscheidung des Kreiswahlausschusses: „Der Vorwurf, die Bürgerpartei GL hätte satzungs- und vorstandsbezogene Angaben nicht veröffentlicht, entbehrt jeder Grundlage und ist ein durchschaubarer Versuch, demokratische Konkurrenz auszuschalten.“
Gerhard Zorn (SPD) hatte in der Sitzung im Kreishaus genau dem widersprochen. Es gehe nicht um den politischen Wettbewerb, sondern um grundsätzliche Fragen bei der Zulassung zur Wahl.