Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

EichenprozessionsspinnerGladbach bekämpft Raupen weiter konventionell

2 min

In Schutzanzügen müssen die gefährlichen Raupen bekämpft werden.

Bergisch Gladbach – Die Stadtgärtner hatten sich schon alles gut überlegt bei ihrem Einsatz gegen das für Menschen gefährliche Gespinst des Eichenprozessionsspinners.

Ein vom Prozessionsspinner befallener Baum.

Und nun das: Ein als wirkungsvoll angesehenes Mittel, ein laut Stadt mikrobiologisches „Biozid“ auf Proteinbasis, kann jetzt doch nicht eingesetzt werden. Weil bei der Anwendung des Mittels ein Mindestabstand von 25 Metern zu Gewässern einzuhalten ist, geht es nicht. Andernfalls müssten die Wasserzonen abgedeckt werden, berichtet Christian Nollen, Leiter der städtischen Abteilung Stadtgrün.

Kindergartenkinder durch Kontakt mit Raupen verletzt

Das aber ist der Knackpunkt: An der Saaler Mühle, wo das neue Mittel eingesetzt werden sollte, gibt es ziemlich viel Wasser. Der Bensberger See müsste wohl mit Planen abgedeckt werden. Für Stadtgrün sei das ein K.o.-Kriterium für das Mittel, informierte Nollen die etwas überraschten Fachpolitiker im Ausschuss für Infrastruktur.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners.

Ob es ein Alternativprodukt gebe, sei fraglich. Es bleibe also voraussichtlich alles beim bisherigen Vorgehen: Mit Schutzanzügen müssen die Eichenprozessionsspinner vorsichtig von Bäumen und Sträuchern entfernt werden. Möglicherweise, auch das sprach der Leiter kurz an, müssten die erforderlichen Leistungen extern eingekauft werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Stadtgrün hatte das neue Gegenmittel ausschließlich in den stark genutzten Naherholungsgebieten an der Saaler Mühle und an der Diepeschrather Mühle anwenden wollen. In der Vergangenheit war es bei Mitarbeitern von Stadtgrün zu Hautreizungen gekommen, auch Kindergartenkinder hatten sich durch den Kontakt mit dem Gespinst leicht verletzt.

Die Brennhaare des Spinners können über die Haut oder durch das Einatmen gesundheitliche Schäden auslösen. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners gehört zur „Verkehrssicherungspflicht“ der Stadt.