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BensbergFilmreife Verfolgungsfahrt: 21-Jähriger verurteilt worden

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Zu sehen ist ein Symbolbild von einem Wohnmobil in Fahrt.

Gemeinsam mit einem Komplizen hat ein 21-Jähriger zunächst ein Wohnmobil entwendet und sich in diesem dann mit der Polizei eine Verfolgungsjagd geleistet. (Symbolbild)

Ein 21-Jähriger ist jetzt nach einem spektakulären Wohnmobil-Diebstahl verurteilt worden. Was er zu seiner Tat im Nachhinein sagt.

Eine filmreife Verfolgungsjagd durch Refrath wurde kürzlich vor dem Bensberger Schöffengericht verhandelt. Was war geschehen? Der 21-jährige Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, hatte gemeinsam mit einem Komplizen ein Wohnmobil vom Gelände einer Autowerkstatt entwendet. „Wir wollten nach Hause und haben uns nach einem Moped umgesehen“, gestand der Angeklagte, den wir Lars Schmitz nennen wollen. Auf dem Parkplatz der Werkstatt hätten sie dann das unverschlossene Wohnmobil „gefunden“ und den Schlüssel im Besteckkasten der Fahrzeugküche entdeckt. Auch ohne Führerschein sei er dann losgefahren. „Wir haben die Nacht im Fahrzeug verbracht.“

Um nicht sofort entdeckt zu werden, strichen sie den unteren Teil des Fahrzeugs mit grüner Farbe und brachten ein belgisches Nummernschild an. Drei Tage später dann die verhängnisvolle Fahrt. Sie kamen von der Buddestraße und bogen links in die Saaler Straße ein. Aus Bensberg kam der Wagen der Polizeistreife. „Zunächst schöpften wir keinen Verdacht, doch dann sah ich, dass das vorgeschriebene Siegel auf dem belgischen Nummernschild fehlte“, berichtete der Polizeibeamte. In Höhe des Mediterana holte man das Wohnmobil ein und gab das Zeichen zum Stoppen.

In den Gegenverkehr gefahren

Als der Angeklagte die Polizei im Rückspiegel sah, gab er Gas. Auf der Golfplatzstraße und der anschließenden 30er-Zone schalteten die Polizisten Blaulicht und Signalhorn ein und filmten, wie das Wohnmobil mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfuhr, bei Rot in voller Fahrt auf die Dolmanstraße einbog und weiter Richtung Autobahn wollte. In Höhe der Eybergstraße schien es Lars Schmitz auf der rechten Seite zu eng, er schwenkte nach links, fuhr auf den Pkw auf der entgegenkommenden Linksabbiegerspur zu, um dann komplett auf die linke Fahrbahn zu wechseln. Das Wohnmobil schwankte heftig. Die Polizeibeamten kommentierten das Manöver entsprechend auf dem Video. Wenig später war die Fahrt zu Ende: Der Angeklagte fuhr in eine Sackgasse und wurde festgenommen.

Angeklagt waren Diebstahl, Verkehrsgefährdung, Überfahren von roten Ampeln und Fahren ohne Führerschein. Der Besitzer des Wohnmobils sagte: „Das Fahrzeug war gepflegt und hatte für uns einen hohen ideellen Wert. Am meisten hat mich der Übergriff in die Privatsphäre gestört.“ Glaubhaft entschuldigte sich der Angeklagte, wie bei allen anderen Geschädigten. Die Fahrerin des Autos, auf die Lars Schmitz zugefahren war, berichtete von ihrem Schock und erklärte, dass sie viele unruhige Nächte gehabt habe. Eine im Fahrzeug mitfahrende minderjährige Zeugin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört, hatte aber Angst um ihr Leben, wie in den Plädoyers zu hören war.

Angeklagter zeigt Reue

Alles das räumte der Angeklagte ein. Er versicherte, dass ihm die Zeit in der Haft die Augen geöffnet habe. „Ich habe richtig Scheiße gebaut.“ Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich eine Haftstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger bemühte sich, die Gefährlichkeit der Fahrt herunterzuspielen. Er selbst sei Lkw gefahren und so schnell kippe kein Wohnmobil, das ja einem kleinen LKW sehr ähnlich sei, nicht um.

Das Gericht sah das anders. Es verhängte eine Gesamtstrafe von zwölf Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Dazu verhängte es eine dreijährige Bewährungszeit und ein ebenso langes Verbot, den Führerschein zu machen. Außerdem gehört zu den Bewährungsbedingungen, dass Lars Schmitz 500 Euro in Raten an das Deutsche Rote Kreuz überweist. Der Vorsitzende Richter Dr. Max Friedrich wurde deutlich und sagte zum Angeklagten: „Dass bei der Fahrt nichts passiert ist, verdanken wir dem Zufall. Sie und alle Beteiligten haben Glück gehabt.“ Er verwies dabei auf die am gleichen Tag im gegenüberliegenden Saal verhandelte Unglücksfahrt im Durschtal, bei der vier Menschen starben. „Hier erkennt man, was alles passieren kann.“