Richterin verhängt GeldstrafeHalloween-Schläger bittet in Gladbach um Verzeihung

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Ein Übermaß an Alkohol lässt manche Geister an Halloween besonders böse werden (Symbolfoto).  

Bergisch Gladbach – Auch bei 1,90 Meter Länge und 100 Kilo Gewicht ist es gelegentlich vernünftiger, kleine Brötchen zu backen als den dicken Max zu markieren und den Gerichtssaal türenschlagend zu verlassen: Diese Lehre hat offensichtlich der wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten zu Halloween angeklagte Bergisch Gladbacher Frank K. (33) gezogen, als am Freitag zum zweiten Mal gegen ihn verhandelt wurde.

Richterin Milena Zippelius-Rönz verdonnerte den bislang nicht vorbestraften Auslieferungsfahrer, der Forderung der Staatsanwältin folgend, zu 1800 Euro Geldstrafe, und zwar nur wegen Widerstandes, nicht wegen eines deutlich schärfer bestraften tätlichen Angriffs.

Im Prozess ging es um die Halloween-Nacht 2021 in Schildgen. Zwei Polizeibeamte fuhren Streife und wurden von Passanten zu einem Pub herangewunken, wo die Post abging. Hüne Frank K. (Name geändert) kam lallend, beleidigend und drohend auf die Ordnungshüter zu, die ihn erst einmal zu Boden brachten.

Randalierer „verprügelt“ Laterne

Als er sich wieder beruhigt hatte, ließen sie ihn wieder aufstehen und wiesen ihn an, er solle sich trollen. Das tat er zunächst auch, geriet dann aber, wie es einer der Beamten beschrieb, „mit einer Straßenlaterne in Konflikt“: Er trat und schlug gegen den Mast, wendete dann und ging mit erhobenen Fäusten auf die Polizisten zu.

Ergebnis: Er ging ein weiteres Mal zu Boden, wurde mit Handfesseln verpackt und auf die Wache gebracht. Auf dem Weg dorthin versuchte er einen Beamten zu bespucken. Am Ende maß er im Polizeigewahrsam seine Kräfte mit denen einer Tür. Ergebnis: Die Tür war stärker, die Hand gebrochen.

Zeugen waren stockbetrunken

Wie bereits in seiner ersten Verhandlung im Oktober wollte sich Frank K. nicht zur Sache äußern. Stattdessen hörte das Gericht die Aussagen von insgesamt fünf Zeugen, die allerdings mit Ausnahme der beiden Polizisten in der Nacht alle viel zu betrunken gewesen waren, um noch etwas Erhellendes beizusteuern.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin, die ihm wegen seiner hohen Alkoholisierung von 1,9 Promille verminderte Schuldfähigkeit zubilligte, fand Frank K. doch noch die Sprache: „Ich möchte mich wegen der Beleidigungen entschuldigen. Es war der Sch…-Alkohol, es tut mir leid.“

Angeklagter zeigt Einsicht

Im Urteil hielt die Richterin dem Angeklagten zugute, dass er bislang nicht vorbestraft sei. Sie appellierte allerdings an ihn, sehr viel vorsichtiger mit dem Trinken umzugehen, zumal er ja in der vergangenen Hauptverhandlung türenschlagend gezeigt habe, dass er gelegentlich eine sehr kurze Zündschnur habe.

Frank K. nickte bei den Worten der Juristin deutlich und verließ anschließend, anders als beim letzten Mal, erst den Saal und anschließend auch das Gebäude leise. Der eigens von der Richterin in den Gerichtssaal gebetene Justizwachtmeister brauchte nicht einzugreifen.

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