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Brachland statt StraßeGrundstückskäufer in Refrath warten seit zwei Jahren auf eine Erschließung

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Das Foto zeigt das Baufeld in Refrath

Dieses Baufeld wartet auf Erschließung

Grundstückskäufer in Refrath sind besorgt: Die Erschließung ihrer Grundstücke verzögert sich. Das Erschließungsunternehmen weist Vorwürfe zurück.

„Wir wollen jetzt bauen!!!“ steht auf zwei Plakaten am Bauzaun direkt hinter der Kirche St. Johann Baptist in Refrath. Ein großer Acker wartet auf weitere Bautätigkeit. Einige Bauteile für den Kanal sind in den Boden eingelassen oder liegen auf diesem. Ein Bagger steht auf dem Grundstück.

Wer das Kleingedruckte auf den Plakaten liest, bemerkt, dass es um die Herstellung einer Straße geht. Die Bauwilligen betonen, dass diese Straße vertraglich schon zum Jahresende 2024 aus ihrer Sicht hätte fertiggestellt sein müsste. Vor fast zwei Jahren also. Ohne Straße können sie nicht bauen; die Häuser können ja nicht einfach ohne Anschluss auf den Acker gesetzt werden.

Kredite aufgenommen

Berichtet wird auch von finanziellen Fragen: Die Grundstücke seien vollständig finanziert, auch mit Krediten, die jetzt getilgt werden müssen. Wohnungen seien in Aussicht auf das Bauprojekt gekündigt worden. Einige haben für den späteren Hausbau schon Verträge mit Bauunternehmen abgeschlossen oder sogar Baugenehmigungen der Stadt erhalten, ganz ohne Erschließungsanlagen. Fakt ist: Grundstücke warten in bester Lage auf Erschließung.

Die Protestschilder machen auf die unterschiedlichen Auffassungen der Vertragspartner aufmerksam: Der Erschließungsträger weist die Behauptungen entschieden zurück.

Antwort des Erschließers

Auf Nachfrage erklärt der Geschäftsführer des Erschließungsunternehmens: „Das Projekt befindet sich planmäßig in der Umsetzung. Die Erschließungsmaßnahmen werden auf Grundlage des mit der Stadt Bergisch Gladbach abgestimmten Erschließungskonzeptes durchgeführt. Das Projekt befindet sich dabei im Einklang mit den hierfür maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen.“

Der Geschäftsführer nimmt auch Stellung zur Erschließung: Die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen sei gegenüber der Stadt durch eine vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung abgesichert worden. „Die hierfür vorgesehene Sicherheit wurde – wie bei Erschließungsmaßnahmen üblich – bereits zugunsten der Stadt gestellt.“

Sein Unternehmen sei vertraglich verpflichtet, die „Baugenehmigungsfähigkeit“ der Grundstücke herzustellen. Eine Verpflichtung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Straße oder „bestimmte Fertigstellungsstände der Erschließungsanlagen“ herzurichten, bestehe nach Auffassung des Unternehmens aber nicht und entspreche auch nicht den vertraglichen Regelungen, so der Geschäftsführer. Die Erschließung werde kontinuierlich fortgesetzt.

Stadt hat Vertrag abgeschlossen

Beteiligte Versorgungsunternehmen hätten bereits Arbeiten aufgenommen oder Maßnahmen eingeleitet. Die Stadt gibt auch Auskunft zum Projekt. Sie hat einen öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag abgeschlossen mit der Unternehmung. Darauf setzen die Betroffenen. Spätestens ab 1. Januar 2027 solle die Verwaltung tätig werden und eine sogenannte „Ersatzvornahme“ anstreben.

Dies könnte bedeuten, dass die Stadt die Erschließung selbst übernimmt und anschließend die Erschließungskosten dem Unternehmen in Rechnung stellen könnte. Doch so einfach ist dies nicht. „Der Vertrag räumt der Stadt lediglich das Recht zur Ersatzvornahme ein, beinhaltet aber keine Verpflichtung“, erklärt Stadtsprecher Patrick Ortmanns auf Nachfrage. Ob es eine Ersatzvornahme gibt, ist also offen.

Im Dialog

Die Stadt stehe mit mehreren Projektbeteiligten „im Dialog“, äußert sich der Sprecher weiter. Ziel sei es, eine „Lösungsfindung“ zu unterstützen. Auch der Erschließungsträger sei an diesem Dialog beteiligt. Allerdings seien die Möglichkeiten der Stadt nur begrenzt. Der Sprecher verweist auf rechtliche Abhängigkeiten, Rechtsfolgen und Gewährleistungsansprüche, außerdem gebe es privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.

Und selbst tätig werden bei der Erschließung kann die Stadt auch nicht. Aufgabe der Erschließungsverträge, wie sie ja oft abgeschlossen werden zwischen Stadt und Erschließern, sei es, dass die Erschließungsanlagen fachgerecht entsprechend der anerkannten Regeln der Technik hergestellt würden. Weil später die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt übergehe, sei dieser Passus sehr wichtig.

Passus im Baugesetzbuch

„Der Stadt dürfen aus der Herstellung der Anlagen keine Kosten entstehen“, fasst Ortmanns die Vorgaben aus dem Baurecht zusammen. Der Erschließungsvertrag, auch in diesem Fall, diene keinesfalls dazu, die Rechte Dritter (also der Käufer) gegenüber dem Erschließungsträger abzusichern. Der Sprecher zitiert aus dem Gesetz: „Das Baugesetzbuch legt ausdrücklich fest, dass ein Rechtsanspruch auf Erschließung nicht besteht, siehe Paragraph 123 Baugesetzbuch“.

Vorsichtiger Optimismus klingt in der Antwort dennoch durch. Die Stadt habe nicht den Eindruck gewonnen, dass seitens des Erschließungsträgers kein Wille zur Lösung bestehe. „Die Stadt wird weiter im Rahmen ihrer (rechtlichen) Möglichkeiten unterstützen, um eine möglichst für alle Seiten einvernehmliche Lösung zu finden“, betont Ortmanns. Die Betroffenen fordern, dass sich Bürgermeister Marcel Kreutz der Sache annimmt.

Eine Protestaktion der Betroffenen findet am 14. August um 16 Uhr auf dem Peter-Bürling-Platz in Refrath statt.