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Katastrophaler FahrfehlerOpfer wurde nach Unfall in Kürten zum Pflegefall

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Bei dem Unfall auf der Biesfelder Straße nahe Kürten-Bechen war der Roller des Opfers auf eine Wiese geschleudert worden.

Bei dem Unfall auf der Biesfelder Straße nahe Kürten-Bechen war der Roller des Opfers auf eine Wiese geschleudert worden.

Kürten/Bergisch Gladbach – Fast drei Jahre nach einem schweren Unfall auf der Biesfelder Straße in Kürten ist ein 60-jähriger Berufskraftfahrer aus Wipperfürth zu 2000 Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das lebensgefährlich verletzte Unfallopfer, ein damals 66-jähriger Motorroller-Fahrer aus Leverkusen, ist nach dem Zusammenprall an der aus Autofahrersicht linken Fahrbahnlinie nie richtig wieder auf die Beine gekommen. Er hatte neben Brüchen eine Hirnblutung erlitten, kam mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik. Nach einer neuerlichen Hirnblutung steht er laut Nebenklage unter Betreuung und braucht ständig Hilfe – Pflegestufe 5.

Der anfängliche Verdacht, der Wipperfürther Autofahrer könne seine eigene Fahruntüchtigkeit verursacht haben, weil er als Diabetiker vergessen habe, morgens eine Tablette einzunehmen, wurde im Zuge des Strafverfahrens widerlegt „Sie haben diesen Verdacht selbst herbeigeführt“, bescheinigte Strafrichter Reinhard Bohn dem Angeklagten, weil dieser sich nämlich unmittelbar nach dem Unfall entsprechend geäußert hatte.

Diabetes nicht Ursache

Dagegen gab eine Ärztin der Kölner Rechtsmedizin zu Protokoll, dass angesichts der nach dem Unfall gemessenen Blutwerte weder eine Über- noch eine Unterzuckerung in beachtlichem Maße vorstellbar sei. Statt um eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung ging es damit um eine fahrlässige Körperverletzung, doch auch gegen diesen Vorwurf wehrte sich der Verteidiger stellvertretend für seinen schweigenden Angeklagten mit Händen und Füßen, aber vergeblich. Richter, Staatsanwältin und Nebenklage-Vertreter gingen am Ende davon aus, dass der Autofahrer am Nachmittag des 18. Juli 2018 gegen 16.20 Uhr einen entscheidenden Moment lang zu unaufmerksam gewesen sei.

Darauf deuteten auch die Erkenntnisse des technischen Sachverständigen hin. Der Autofahrer habe nach einer Bergkuppe sein Lenkrad leicht einschlagen müssen, um durch eine Linkskurve zu steuern. Der Sachverständige: „Er folgte der Fahrspur nicht, sondern behielt den Linkseinschlag bei.“ Mit dem fatalen Ergebnis, dass der Pkw auf der linken Leitlinie den Zweiradfahrer erfasste. Der Mercedes rauschte noch 50 Meter weiter ins Feld, bis er sich drehte und entgegen der Fahrtrichtung stehen blieb.

„Abstruse Argumente“

Dem Verteidiger bescheinigte das Gericht am Ende „abstruse Argumente“. Tatsächlich hatte der Advokat eine Blendung durch die Sonne in Betracht gezogen (Staatsanwältin: „Dann zieht man sich eine Sonnenbrille an“) und eine Irritation durch eine „blöde Rille auf der Fahrbahn“ und darauf hingewiesen, dass das Opfer keinen Strafantrag gestellt habe – was seinem Mandanten wegen des öffentlichen Interesses nichts nutzte.

In seinem letzten Wort machte der Angeklagte deutlich, dass ihm der Unfall mehr zu schaffen mache, als es der von ihm nicht gezügelte Vortrag des Verteidigers vermuten ließ. Das Gericht verhängte schließlich die von der Staatsanwältin beantragten 50 Tagessätze zu je 40 Euro („keine gewaltige Strafe“) gegen den nicht vorbestraften Angeklagten. Der Richter: „Wir machen alle Fehler. Aber wenn die Folgen so gravierend sind, muss man auch die Strafe tragen.“

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