Bergisch Gladbach – Er hat schon bessere Tage gesehen, der frühere Zandrianer, doch dann geriet der gelernte und dann arbeitslos gewordene Papiermacher immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Beim letzten Mal ist es für den 41-jährigen Familienvater richtig dumm gelaufen: Eine Streifenwagenbesatzung fischte ihn am 14. Januar in Bergisch Gladbach aus dem Straßenverkehr und kontrollierte ihn, und weil Ahmed Ö. zwar wieder einmal keinen Führerschein hatte, dafür aber eine verbotene Schusswaffe in dem geliehenen Auto lag, verurteilte ihn das Bergisch Gladbacher Amtsgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
Vor Gericht hat Ö. schon häufiger gestanden und sein Hauptproblem ist dabei mehr als einmal die fehlende Fahrerlaubnis gewesen. Mit seiner Familie wohnt er in Köln, hat aber Angehörige in der Strundestadt wohnen, was ihn schon mehr als einmal dazu verleitet hat, sich hinters Steuer zu setzen.
Richterin spricht einjährige Führerscheinsperre aus
So war es auch im Januar dieses Jahres, wo er sich in den Leihwagen eines anderen setzte. Dumm nur, dass ausgerechnet in diesem Fahrzeug eine scharfe, allerdings nicht geladene Waffe steckte, wie er vor Fahrtbeginn feststellte. „Sie hätten das Auto sofort abstellen und verlassen müssen“, informierte ihn die Richterin über der strengen Vorschriften des Waffengesetzes. Das tat Ö. aber nicht, doch immerhin wies er die ihn und auch das Auto kontrollierenden Polizisten auf die Schusswaffe hin, um einer gefährliche Eskalation zu vermeiden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Die Staatsanwältin plädierte für eine Verurteilung wegen illegalen Waffenbesitzes und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein; einen minder schweren Fall könne sie bei dem Verstoß gegen das Waffengesetz nicht erkennen, so dass die Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft liegen müsse.
Sie forderte zehn Monate auf Bewährung und eine weitere Führerscheinsperre für zwei Jahre. Der Verteidiger bat dagegen um eine Einstufung als minder schwerer Fall und um eine Geldstrafe. Die Richterin sprach am Ende neben den acht Monaten auf Bewährung eine weitere einjährige Führerscheinsperre aus und stellte dem Vater zweier Kinder einen Bewährungshelfer zur Seite.


