Prozess vor dem SchöffengerichtGladbacher gießt Ehefrau heißes Öl ins Gesicht

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(Archivbild)

Bergisch Gladbach – Sein ganzes Leben lang hatte sich der 50-jährige Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen. Bis er Ende 2018 dahinter kam, dass seine sechs Jahre jüngere Ehefrau eine Internet-Liebschaft hatte. Ein halbes Jahr später bemerkte der Bergisch Gladbacher, dass die Ehefrau ihrem fernen Lover auch noch Geld in die Türkei geschickt hatte. In der bis dahin gewaltfreien Ehe gab es zwei sehr schlimme Gewaltexplosionen, die eine nach dem Auffliegen der Fernbeziehung, die andere nach Entdeckung der Geldüberweisung. Jetzt verurteilte das Bergisch Gladbacher Schöffengericht den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

Die Ehe von Ahmed und Ayse G. (Namen geändert) entsprach nicht traditionellen Mustern – weder denen der Mehrheitsgesellschaft noch denen türkischstämmiger Migranten in Deutschland: Sie verdiente das Geld, er blieb zuhause und kümmerte sich um die jetzt 11 und 19 Jahre alten Kinder. Anfang Dezember 2018, auf den Tag genau zwei Jahre vor der Verhandlung vor dem Schöffengericht, wurde er misstrauisch: Ihr Smartphone signalisierte morgens um 6 Uhr immer neue Botschaften, während sie noch schlief. Er schaute nach und entdeckte Liebesschwüre eines anderen Mannes.

Wutentbrannt wollte er Ayse zur Rede stellen. Doch bevor er ins Schlafzimmer ging, ergriff er ein 20 langes Küchenmesser. „Nicht um sie zu verletzen, sondern um seine Aufforderung nach Aufklärung zu unterstreichen“, wie er seinen Verteidiger vortragen ließ. Doch er verletzte seine Frau, er fügte ihr einen rund einen Zentimeter langen Schnitt im Gesicht zu und er bedrohte sie: „Ich werde dich umbringen.“ Sie wehrte ihn ab und erlitt weitere Schnittwunden an den Händen.

Das Paar ist mittlerweile geschieden

Die Eheleute vereinbarten die Trennung, wohnten aber weiter zusammen. Aber am 11. April 2019 kam er dahinter, dass sie ihrem fernen Freund, von dem sie sich angeblich getrennt hatte, mehr als tausend Euro in die Türkei überwiesen hatte. Eigentlich wäre das Geld für ihr Kosmetikstudio bestimmt gewesen. Ahmed nahm Öl vom Herd, goss es Ayse ins Gesicht. Als sie flüchten wollte, riss er sie an den Haaren zurück, schlug sie.

Mittlerweile sind die Eheleute geschieden, direkten Kontakt gibt es nach den Worten von Ayse nicht. Er arbeitet als Hausmeister, beide kümmern sich um die Kinder, die am Wochenende bei ihm sind. Aus einem Anti-Gewalt-Training wurde er nach der neunten Stunde ausgeschlossen, da er nach Ansicht der Therapeuten keine Einsicht zeigte.

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Ayse machte im Prozess von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, das ihr trotz Scheidung zusteht. In der Folge durften auch ein Kriminalbeamter, der die verängstigte Frau im Krankenhaus vernommen hatten, zu seiner Verwunderung nichts über ihre damalige Aussage berichten. Ahmed selbst, der sich zunächst äußerst wortkarg gezeigt hatte, äußerte im Prozess am Ende in gebrochenem Deutsch mehrfach sein Bedauern darüber, dass er so die Kontrolle über sich verloren hatte.

Der Staatsanwalt forderte zehn Monate auf Bewährung. Für eine Einstellung oder eine Geldstrafe auf Bewährung, wie vom Verteidiger angeregt, seien die Taten viel zu gravierend. Dagegen betonte der Verteidiger, dass es sich um zwei „zwei singuläre Ereignisse“ in besonderen Situationen gehandelt habe.

In der Urteilsbegründung sagte Richterin Birgit Brandes, dass an einen „minder schweren Fall“ nicht zu denken sei. Es sei ein großes Glück gewesen, dass nicht mehr passiert sei und dass das Öl, mit dem der Vater eigentlich seinem Sohn Pommes frites hatte zubereiten wollen, nicht heißer gewesen sei. Die Taten seien auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die Ehefrau womöglich etwas getan habe, was nicht in Ordnung sei.

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