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Schauantrag und BürgerferneWie die Politik um Einkaufszentrum in Herkenrath streitet

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Bergisch Gladbach – Noch ist es kein Politikum, aber es könnte eines werden. Es geht um den geplanten Supermarkt in Herkenrath. Die Ausgangslage ist seit mehr als zehn Jahren gleich: Es gibt einen Investor, der an zentraler Stelle bauen will, es gibt einen objektiven Bedarf für den Supermarkt und es gibt eine Politik, die es nicht schafft, den Weg frei zu machen. Die CDU – in den vergangenen Jahren selbst in der Verantwortung – drängt auf eine baldige Lösung und warnt vor einem möglichen Absprung des Investors.

Die Ampel-Koalition aus Grünen, SPD und FDP sieht das Projekt auf einem guten Weg und keinerlei Notwendigkeit durch politische Beschlüsse zu beschleunigen. Der Ton wird ruppiger. Zuletzt krachte es im Planungsausschuss. Da hatte die CDU einen Antrag eingebracht und gefordert die Entwicklung in Herkenrath zu priorisieren und bereits jetzt zuzusagen, die Kosten für den Ausbau der Kreuzung Straßen/Ball zur Hälfte zu übernehmen. Weiter sollte die Lösung der Entwässerungsproblematik zügig vorangetrieben werden. Kurzum: Die Verwaltung sollte alles tun, damit der Supermarkt zeitnah realisiert werden kann.

Die Ampelkoalition sprach von einem „Schauantrag“, die CDU von einer „erschreckenden Bürgerferne“. Und der zuständige Beigeordnete Ragnar Migenda (Grüne) erklärte für die Verwaltung, dass das Projekt schon jetzt priorisiert behandelt werde. Migenda berichtete von „sehr positiven Gesprächen“ mit dem Investor. Aber diese „positiven Gespräche“ können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um sehr viel Geld geht. Denn um das Nahversorgungszentrum an der Kreuzung Straßen/Ball anzubinden, muss diese für den Stadtteil zentrale Kreuzung umgebaut, erweitert werden. Das soll, so eine erste Kostenschätzung, zwei Millionen Euro kosten. Die CDU will sich schon jetzt festlegen und Kosten zwischen Stadt und Investor hälftig verteilen. Das erscheine, so die CDU „sachgerecht“.

Offene Hintertürchen

Dem folgt die Verwaltung nicht. Der für den Investor anfallende Kostenanteil werde im Rahmen eines Erschließungsvertrages festgelegt. Grundsätzlich gelte auch für dieses Bauvorhaben das Verursacherprinzip. Wenn ein Neubau eine Veränderung der Straßenführung erforderlich macht, dann muss der Bauherr die Kosten dafür tragen – und zwar allein.

Allerdings macht die Verwaltung einige Hintertürchen auf. Zum Beispiel, wenn durch die Neuordnung der Kreuzung auch andere Grundstücke erschlossen würden, dann würden auch diese Grundstücksbesitzer an den Kosten beteiligt. Das könnte greifen, wenn etwa die Stadt einen Hochwasserschutz hinter dem Supermarkt bauen will, der über die neue Kreuzung angebunden wird. Dann beteiligt sich die Stadt an den Erschließungskosten. Denkbar auch, dass die Stadt die Kosten für eine ohnehin bald fällige Straßensanierung in diesem Bereich dem Investor gutschreibt.

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Aber das alles ändert nichts daran, dass letztlich über die Kosten in einem Erschließungsvertrag entschieden werde. Das bedeutet dann auch, dass der Investor am Ende doch Erschließungskosten in der Größenordnung von zwei Millionen Euro zu stemmen hätte. Die CDU befürchtet, dass der Investor das Handtuch wirft. Hermann-Josef Wagner (CDU): „Da darf man gespannt sein, welche Angebote Herr Migenda, der immer mehr Aufgaben an sich bindet, in seinem Gepäck hat, um den Investor noch bei Laune zu halten.“