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Via SkypeMann aus Bergisch Gladbach sieht online bei Vergewaltigung zu

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Der Angeklagte soll online dabei zugeschaut haben, wie ein 14 bis 15 Jahre altes Mädchen von zwei Männern gleichzeitig sexuell missbraucht wurde.

Köln/Bergisch Gladbach – Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln gegen einen 61 Jahre alten Mann aus Bergisch Gladbach machen sprachlos: Der Angeklagte soll an einem Tag zwischen Ende Mai und Anfang Juni 2010 über den Internetkommunikationsdienst Skype dabei zugeschaut haben, wie ein 14 bis 15 Jahre altes Mädchen von zwei Männern gleichzeitig sexuell missbraucht wurde. Der Missbrauch fand in der Wohnung eines der Missbrauchstäter im sachsen-anhaltinischen Wernigerode statt.

200 Euro als Bezahlung für die Mutter

Der Besitzer der Wohnung wurde inzwischen zu sechs Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mutter, die vom Landgericht Magdeburg bereits zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, sollen die Täter für den Missbrauch an der Tochter 200 Euro gezahlt haben. Dem missbrauchten Mädchen sollen die Männer 20 Euro und eine Packung Zigaretten gegeben haben. Der Gladbacher soll laut Anklage auch zugesagt haben, für das Zuschauen via Skype ebenfalls 800 Euro an die Mutter zu zahlen. Da er aber nicht gezahlt habe, soll der Eigentümer der Tatwohnung die Schulden des 61-Jährigen mit Ratenzahlungen abgestottert haben.

Zu eigenen Missbrauchstaten in den Harz gefahren

Zudem soll 61-Jährige Bergisch Gladbacher zwischen Dezember 2010 und Februar 2013 auch mal selbst in die Wohnung nach Wernigerode gefahren und dort gemeinschaftlich mit einem anderen Mann ein 15 bis 17 Jahre altes Mädchen missbraucht haben. Die Schwester des Missbrauchsopfers, die auch die Mutter des Opfers aus dem ersten Fall ist, wurde anschließend mit 600 Euro bezahlt.

Bevor die Öffentlichkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde, kündigte Verteidiger Ingo Lindemann ein Geständnis seines Mandanten an. Dem Vernehmen nach waren die Angaben des Angeklagten am ersten Verhandlungstag so umfassend, dass möglicherweise auf eine Vernehmung der beiden Opfer verzichtet werden könnte.

Bergisch Gladbacher wurde überführt

Bei der Sichtung von kinder- beziehungsweise jugendpornografischem Material, das in dem Wernigeroder-Fall sichergestellt worden war, soll schließlich auch der Bergisch Gladbacher überführt worden sein. Die 38 Jahre alte Mutter beziehungsweise Schwester der beiden Opfer war gestern als Zeugin geladen. Sie machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht im Zeugenstand Gebrauch.

Der Prozess wird fortgesetzt, bis Mitte Dezember sind noch vier weitere Verhandlungstage vor dem Kölner Landgericht angesetzt.