PapierfabrikZanders geht in zweite Insolvenz – Firma spricht von „Restrukturierung“

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Ein Großteil des Zanders-Areals wird von der Papierfabrik genutzt.

Ein Großteil des Zanders-Areals wird von der Papierfabrik genutzt.

Bergisch Gladbach – Zanders hat zum zweiten Mal einen Insolvenzantrag gestellt. Bereits im Juni 2018 musste die Papierfabrik diesen Weg gehen. Der erneute Antrag ging gestern beim Kölner Amtsgericht ein. Das Unternehmen spricht davon, den „Restrukturierungsprozess“ mit dem Insolvenzantrag fortzusetzen (siehe Kasten).

Was diese erneute Insolvenz für das Schicksal der Papierfabrik bedeutet, ist nicht absehbar. Inoffiziell gibt es aus dem Werk Stimmen, die der Entwicklung sogar Gutes abgewinnen können – aber viele Zandrianer und mit Zanders vertraute Personen winken ab: Diese zweite Insolvenz werde die Papierfabrik nicht überleben.

Mitarbeiter zu Lohn- und Gehaltkürzungen bereit

Zunächst einmal passiert nun folgendes: Das Gericht wird über ein Gutachten das Unternehmen untersuchen. Und in den nächsten Tagen werden auf einer Betriebsversammlung die rund 400 Mitarbeiter informiert. So paradox es klingt, aber erst einmal werden die Zandrianer eine gute Nachricht hören. Denn ihren Tariflohn erhalten sie nun von der Agentur für Arbeit.

Die Erklärung im Wortlaut

„Die Geschäftsführung von Zanders Paper hat sich entschlossen, die Fortführung der langfristigen Restrukturierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Dies geschieht zum Schutz der Interessen aller Beteiligten, insbesondere der Mitarbeiter, Gläubiger, Kunden und der Stadt BergischGladbach. Die Eigentümer werden weiterhin eine aktive Rolle im Restrukturierungsprozess einnehmen, um ein erfolgreiches Ergebnis sicherzustellen. Dies verschafft Zanders Paper eine Atempause, um das Unternehmen weiter umzubauen und für die Zukunft zu rüsten.“

Vor der Insolvenz hatten sich die Mitarbeiter zu Lohn- und Gehaltskürzungen bereit erklärt. Nun bekommen sie ihr volles Gehalt – maximal für drei Monate. So wird es kommen, wenn das Gericht das Insolvenzverfahren nicht „mangels Masse“ ablehnt. In dem Fall wäre das Gericht sicher, dass Zanders nicht einmal mehr die Kosten für das Gutachten aufbringen kann. Davon geht im Augenblick niemand aus.

Keine weiteren Verhandlungen über Pachtvertrag

Nach der Vorlage des Gutachtens wird ein Insolvenzverwalter bestimmt – in der Regel der Gutachter. Es beginnt die eigentliche Rettungsaktion. Wie bei der ersten Insolvenz wird nach Wegen gesucht, um die Fortführung des Betriebs und die Befriedigung der Gläubiger zu erreichen. Schwer abzusehen ist, was die erneute Insolvenz für das Verhältnis zur ersten Zanders-Insolvenzgesellschaft bedeutet. In ihr sollte ja alles gesichert sein, was noch verwertbar für die Gläubiger war.

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Die Folgegesellschaft wird nun selbst zum Gläubiger und der alte Insolvenzverwalter wird mit einem neuen Insolvenzverwalter in Verhandlungen treten. Die Stadt, als Eigentümer der Immobilie, ist mit der Eröffnung des zweiten Verfahrens erst einmal auf der Zuschauerbank. Weitere Verhandlungen über einen Pachtvertrag wird es nicht geben. Wenn Forderungen bestehen, dann an die Gesellschaft der ersten Insolvenz.

Selbst die Optimisten rund ums Zanders-Werk gingen gestern davon aus, dass in dieser zweiten Insolvenz weitere Arbeitsplätze abgebaut werden – auch für den Fall, dass Zanders der Liquidierung entgehen sollte.

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