Der ältere Mann soll die Frau beim Duschen beobachtet und onaniert haben – Verteidiger legte Attest über Erektionsstörung vor.
FreispruchZeugin beschuldigt Angeklagten, in Gladbacher Sauna masturbiert zu haben

Der Angeklagte behauptete, dass er aus seiner Position die Frau nicht sehen konnte. (Symbolbild)
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Für eine Zeugin in einer Bergisch Gladbacher Saunalandschaft war es ein Schockmoment: In den spiegelnden Glasscheiben erblickte sie einen älteren Mann, der sie onanierend anschaute, während sie unter der Dusche stand. „Ich war erschrocken und wie gelähmt“, schilderte sie. „Ich versteckte mich so, dass er mich nicht sehen konnte. “ Ihre Mutter, der sie den Aufenthalt im Bad zum Geburtstag geschenkt hatte, fragte besorgt, was los sei. „Da steht ein Mann, der sich selbst befriedigt“, erklärte die Tochter. Die Mutter warf einen kurzen Blick in die Richtung, sah den Mann vor den Spinden stehen und wandte sich dann sofort wieder ihrer Tochter zu.
Der Angeklagte ließ zunächst durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Philipp Neumann, erklären, dass er nach dem Saunabesuch zu seinem Spind gegangen sei, sich abgetrocknet und mit einer Lotion eingecremt habe, bevor er den Bereich verließ. Auf Nachfrage der Richterin Charlotte Menzenbach schilderte der gepflegt wirkende Angeklagte seine Sicht der Dinge. Er behauptete, dass man aus seiner Position den Duschbereich gar nicht hätte einsehen können. Er habe nicht einmal bemerkt, wer sich noch in dem Bereich aufhielt, und die Bemerkungen der Zeugin über sein Verhalten habe er nicht wahrgenommen und auch nicht auf sich bezogen. Zudem habe er seit einigen Jahren eine ärztlich attestierte Erektionsstörung. Das Attest legte sein Verteidiger dem Gericht vor.
Auch Skizzen der Örtlichkeit halfen nicht weiter
Die Richterin ließ sich mehrfach sowohl vom Angeklagten als auch von der Zeugin die Örtlichkeiten anhand einer Skizze erklären. Vor allem fragte sie immer wieder nach den Entfernungen und der Stärke der Spiegelungen, um einschätzen zu können, ob man tatsächlich in den Dusch- oder Umkleidebereich schauen konnte. Letztlich konnte nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden, ob der Angeklagte tatsächlich mit Blick auf die Zeugin onaniert hat oder ob er sich lediglich eingecremte und anzog.
Die Zeugin wirkt auch heute noch sichtlich schockiert und berichtete sehr glaubhaft über den Vorfall. Doch das ist kein Beweis. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer folgerichtig einen Freispruch, den Richterin Menzenbach anschließend in ihrem Urteil auch verkündete.