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GerichtZweieinhalb Jahre ohne Bewährung für Gewaltexzesse und Diebstahl

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Zu sehen ist eine Polizistenhand, die Handschellen in hält.

Wegen mehrerer Gewaltdelikte wurde ein Mann in Bensberg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)

Das Bensberger Schöffengericht hat einen Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Haftbefehl bleibt bestehen.

Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis, ohne Bewährung: Das Bensberger Schöffengericht ging am dritten Prozesstag des Angeklagten über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte zwei Jahre gefordert. Der Haftbefehl gegen Martin Müller (Name geändert) bleibt in Kraft.

Das Urteil bündelt eine Serie von Gewaltexzessen und Diebstählen. Körperverletzung, 18 Monate Freiheitsstrafe; Räuberischer Diebstahl, 14 Monate Freiheitsstrafe; Versuchter Raub, 9 Monate Freiheitsstrafe; Verstoß gegen das Waffenverbot, 120 Tagessätze zu je acht Euro.

Zeugen verhinderten bisher das Urteil

Dass das Gericht erst im dritten Anlauf Recht sprechen konnte, lag vor allem an den Zeugen. Vor knapp drei Wochen, am zweiten Verhandlungstag, herrschte Stillstand im Saal. Wieder fehlten die beiden Hauptgeschädigten. Müller soll die Männer an der Schnabelsmühle nach Geld gefragt und sofort zugeschlagen haben, als sie ablehnten. Dem ersten Opfer brach er laut Anklage mit Tritten gegen den am Boden Liegenden den Unterarm; dem zweiten zerschlug er das Nasenbein.

Schon beim Auftakt hatte es Probleme gegeben: Die Polizei führte damals zwar den ersten Zeugen vor, doch ein zufällig anwesender Gerichtsmediziner und das Gericht erklärten den Mann für vernehmungsunfähig. Er saß apathisch im Saal, unfähig zu sprechen.

Eindeutige Beweise bei Smartphonediebstahl

Der zweite Zeuge erschien verspätet und berief sich auf Erinnerungslücken. Da Vernehmungsprotokolle der Polizei ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht ersetzen, verlangten Anklage und Verteidigung unisono eine erneute Ladung. Der Angeklagte zu den Vorwürfen: „Das hat so nicht stattgefunden.“ Eindeutig war die Beweislage hingegen bei den Taten abseits der Schnabelsmühle: Am Kiosk am Konrad-Adenauer-Platz hatte Müller versucht, einem Kioskkunden das Smartphone zu entreißen.

Bei einer anderen Überprüfung fanden Beamte ein feststehendes Messer: ein klarer Bruch des behördlichen Waffenverbots. Die Beleidigung und die angebliche Morddrohung gegen das Sicherheitspersonal einer Notunterkunft wurde mit Blick auf die anderen Taten eingestellt. Der Mitarbeiter meinte dazu lakonisch: „Da werden sie jeden Tag beleidigt. Das ist einfach normal.“ Auch ein Beutezug im örtlichen Kaufland flog auf. Müller flüchtete mit unbezahlter Ware durch den Notausgang. Ein beherzter Kunde nahm auf Wunsch eines Sicherheitsmanns des Supermarktes die Verfolgung auf, schnitt dem Flüchtigen über eine Abkürzung den Weg ab und überrumpelte ihn mit einer Finte: „Ich sagte ihm, der Ladendetektiv sei mein Bruder. Er solle mitkommen und sich entschuldigen.“ Statt des Bruders wartete die Streifenwagenbesatzung. Der Ladendieb war auf die Finte des pfiffigen Zeugen hereingefallen.