Leichlingen – Matthias O. hatte im Wald geschlafen, wie häufig in letzter Zeit. Er war aufgewacht, weil sein Bein schmerzte. Die Krankheit konnte er nicht richtig behandeln lassen, da er nicht krankenversichert war. In diesem Moment beschloss Matthias O., sein Leben zu beenden. Doch zunächst wollte er an einen Ort zurückkehren, an dem es ihm gut gegangen war, Südfrankreich schwebte ihm vor. Um dorthin zu gelangen, brauchte er Geld. Das erste, was auftauchte, als der 58-Jährige den Wald in Witzhelden verließ, war die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt, und so brach Matthias O. in dieser Nacht auf den 1. Oktober dort ein.
Stundenlange Suche
Stundenlang hebelte er Türen auf und suchte nach möglicher Beute – bis die Polizei im Flur stand. Bei sich hatte er ein Pfefferspray zur Verteidigung und ein Einhandmesser, dass er immer bei sich trage, um seinen Plan in die Tat umzusetzen. So erzählt es der Angeklagte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Leverkusen. Der Einbruch habe eine „finale Tat“ werden sollen. Als er dann verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt (JVA) verbracht wurde, seien ihm die weiteren Vorgänge bereits gleichgültig gewesen. Matthias O. wurde bereits mit 24 das erste Mal straffällig. In den 90er Jahren wurde er gerichtlich als Transsexueller anerkannt, erst vor Kurzem ließ er sich offiziell den Vornamen Matthias eintragen. Die Straftaten seien zur Geldbeschaffung gewesen, um Operationen und Hormontherapien für die Umwandlung zum Mann bezahlen zu können.
Es folgten immer wieder Diebstähle, bis Ende 2021 ist er noch auf Bewährung. Die Bewährungshelferin sagt, er habe bei einer vergangenen Haftstrafe in der JVA jede Mitarbeit verweigert. Seine Transsexualität habe ihm seine Haft zusätzlich erschwert. Nach der Entlassung aus der JVA habe er sich seit Monaten nicht mehr bei ihr gemeldet, trotz monatlicher Vorstellungspflicht. Über Mittel und Unterkunft habe er gelogen. Als Matthias O. sich beim Jobcenter vorgestellt hat, habe man ihm gesagt, er müsse sich selbst eine Versicherung suchen. Keine gesetzliche Krankenkasse habe ihn jedoch nehmen wollen, und eine private habe er sich nicht leisten können, konstatiert O.
Angeklagte psychisch auffällig
Im Krankenhaus habe man ihm nur Krücken und Schmerzmittel gegeben, es sei denn, er könne aus eigener Tasche bezahlen. Seine Bewährungshelferin betont hingegen, dass die Perspektive des Angeklagten erheblich von den realen Tatsachen abweiche, wolle jedoch keine Diskussion vor Gericht anfangen. Laut dem behandelnden Arzt, der O. untersucht hatte, sei der Angeklagte psychisch auffällig gewesen. Erst nach mehreren Rückfragen entsteht aus den Aussagen O.s eine schlüssige Geschichte. Die Welt durch Matthias O.s Augen zu sehen bedeutet, eine Welt zu sehen, die ihm nicht helfen konnte.
Die Bewährungshelferin sagt, eine weitere Bewährungsstrafe mache keinen Sinn. So einigt sich das Gericht, dass O. nicht einmal bis zum Antritt seiner anderthalbjährigen Haftstrafe aus der JVA entlassen werden könne. Man habe Angst, seiner sonst nicht mehr habhaft zu werden. Des Weiteren wird Matthias O. eine psychiatrische Therapie verordnet.
