Der Familienvater soll nicht real Kinder missbraucht haben, er bekam aber dennoch vorsichtshalber ein Kontaktverbot zu seinem Sohn.
Amtsgericht LeverkusenBurscheider besaß 612 Kinderporno-Dateien

Akten liegen auf einem Richtertisch im Amtsgericht Leverkusen.
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Im Amtsgericht geht es oft sehr menschlich zu: Offenbar meint es Richter Dietmar Adam gut mit seinen zwei Schöffen: Den beiden Männern im Rentenalter wollte er ersparen, sich die kinderpornografischen Bilder ansehen zu müssen, die man in den Tablets und im Mobiltelefon eines Burscheider Angeklagten gefunden hatte. Fast niemand will sich solche Bilder ansehen müssen.
Der 56-jährige Angeklagte hatte zuvor zugegeben, dass er die Bilder heruntergeladen und konsumiert hatte, hatte also ein Geständnis abgelegt. „Aber wir haben doch schon die Bildbeschreibungen in der Anklage gehört…“, versuchte Adam zu verhindern, dass er die Akte gemeinsam mit den Schöffen in Augenschein nehmen muss. Aber die Staatsanwältin, eine in der Materie Kinderpornografie offenbar erfahrene Frau, zwang die zwei Laienrichter und den Vorsitzenden dazu.
Sie erreichte so, dass die Richter eine klarere Vorstellung davon bekommen, welchen Grad an Strafbarkeit das „Bildmaterial“ hat, das sich der Mann über Dateitauschbörsen heruntergeladen hatte. Adam blätterte das Heft mit den Bildern schnell durch, und die Schöffen mussten gucken.
Die Beweislast ist erdrückend
Der Mann ist Mitarbeiter eines der Leverkusener Jobcenter und weitgehend geständig. Es blieb ihm aber wohl auch nichts übrig, denn die Polizei hat die Beweise bei einer Durchsuchung im Haus, in dem er mit Ehefrau und Sohn lebt, unwiderlegbar ermittelt.
Zu seinen Ungunsten ist der Angeklagte Wiederholungstäter; schon einmal wurde er von einem Amtsgericht wegen des Besitzes verbotener Bilder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damals gab ein Kollege einen Hinweis, dass der Mann an seinem Arbeitsplatz auf dem Computer etwas mit verbotenen Pornobildern machte, führte der Richter den alten Fall in die Verhandlung ein. Die Durchsuchung bestätigte die Beobachtung des Kollegen. Er verlor seinen Job.
Schon in der Bewährung rückfällig
Schon in der Bewährungszeit muss sich der Burscheider mit neuen Bildern junger Mädchen versorgt haben, ergab die Auswertung seiner privaten Geräte, auf denen über 600 Bilddateien sichergestellt wurden.
Nach der Durchsuchung bei ihm zu Hause musste er aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. Das Leverkusener Jugendamt untersagte vorsorglich auch den Umgang mit dem Sohn. Bald danach begab sich der Burscheider in eine Sexualtherapie, die er selbst bezahlt. Seine Frau, mit der er gemeinsam ein Haus besitze, wolle sich von ihm nicht trennen. Noch nicht jedenfalls – aber wenn etwas in der Art nochmal vorkomme, habe sie angekündigt, dass sie sich von ihm trennen werde, sagte der Angeklagte.
Weshalb er in der Bewährungszeit wieder straffällig geworden sei, erklärte er so: „Ich kam aus diesem Sog nicht raus.“ In der Jugend sei er gegenüber Frauen gehemmt gewesen und er habe begonnen, Pornografie zu konsumieren, erklärte er.
Die Bilder des Burscheiders zeigen hauptsächlich präpubertäre Mädchen
Auf seinen Datenträgern fand die Polizei hauptsächlich Bilder präpubertärer Mädchen, sagte die Staatsanwältin; viele sogenannte Posing-Bilder, aber auch Bilder mit Geschlechtsverkehr.
„Ein Teil von mir hat pädophile Neigungen“, gab er in der Verhandlung offen zu. Die glaubhaft vorgetragene Selbsterkenntnis und die Tatsache, dass er sich nach allen vorliegenden Fakten nie in der Realität an Kindern vergriffen hat, bewahrte ihn gewissermaßen vor dem Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wird für fünf Jahre zur Bewährung unter scharfen Auflagen ausgesetzt. Die Polizei lässt in solchen Fällen inzwischen kostenpflichtige Gutachten zu den Kinderporno-Bilddateien von einem Institut anfertigen, die überführte Täter zahlen müssen. In diesem Fall werden 40.000 Euro fällig.