Ein Geständnis und viele entschuldigende Worte. Trotzdem fiel die Strafe für einen 53-Jährigen zweiter Instanz höher aus.
ProzessMann aus Burscheid bereut sexuelle Übergriffe auf 14-jähriges Mädchen

Zwei junge Mädchen hatte ein Burscheider Ende 2024 sexuell belästigt. Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Kölner Landgericht noch einmal erörtert.
Copyright: Thomas Käding
Die Schülerin „war Ihnen da quasi ausgeliefert. Und sie wusste nicht, wie das ausgehen könnte.“ Richterin Dorothea Pfitzner war schon daran gelegen, die Situation noch einmal zu verdeutlichen: Es war ein Novemberabend Mitte 2024, als Dirk M. (Name geändert) am „Megaphon Racing Center“ ein junges Mädchen in sein Auto steigen ließ. Sein Auftrag: Der damals 51-Jährige sollte die 14-Jährige zu ihren Großeltern nach Steinbüchel bringen. „Damit nichts passiert“, sagte M. am Donnerstag im Kölner Landgericht.
Passiert ist dann doch etwas – und darunter leidet die Schülerin noch heute: Der Mann legte seine rechte Hand auf ihren Oberschenkel und tastete sich Richtung Intimbereich vor. Nachdem sie seine Hand beiseitegeschoben hatte, griff er nach ihrer Hand und zog sie auf seine Hose hinüber. Was das sollte, war da längst klar: Zuvor hatte der Mann das Mädchen gefragt, ob es „auf ihn stehe“. Und ihr klares „Nein“ ignoriert.
Die sexuelle Belästigung der Heranwachsenden hat eine Vorgeschichte. Schon einmal hatte Dirk M. ihr im Racing-Center auf den Po geschlagen und das so kommentiert: „Ich hätte dich gerne mal gevögelt.“ Diesen Übergriff hatte das Mädchen bis dahin verschwiegen – sonst hätte Dirk M. beim Vater der 14-Jährigen sicher nicht mehr als jemand gegolten, dem man seine Tochter für eine sichere Heimfahrt anvertrauen kann.
Mildes Urteil in Opladen
Ein weiterer Übergriff im Racing-Center auf eine 13-Jährige ist aktenkundig. Auch damit hatte sich das Amtsgericht in Opladen Ende Januar des Jahres auseinandergesetzt und Dirk M. in Gestalt einer Verwarnung zu 180 Tagessätzen und zur Zahlung von Schmerzensgeldern verurteilt: 5000 Euro sollte er der 14‑Jährigen zahlen, weitere 1000 Euro dem 13-jährigen Mädchen.
Mit dem Urteil waren aber weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft zufrieden. Beide Seiten legten Revision ein, so wie Berufung, sodass sich am Donnerstag die 6. Kleine Strafkammer am Kölner Landgericht noch einmal mit der Sache befassen musste. Auch dort stellte sich Dirk M. mit seiner Ehefrau und seinem 17-jährigen Sohn, und er machte auch überhaupt kein Hehl daraus, dass er verantwortlich ist: „Ich möchte mich entschuldigen. Es war nie meine Absicht, Grenzen zu überschreiten. Und es geht mir auch nicht darum, etwas zu rechtfertigen.“ Inzwischen sei ihm klar geworden, „wie falsch mein Verhalten verstanden werden konnte“, so der Hilgener.
Der Täter ist in Behandlung, das Opfer auch
Seine Probleme seien psychischer Natur. Man habe eine Angststörung diagnostiziert, er nehme Medikamente und gehe neuerdings einmal pro Woche zu einer Verhaltenstherapeutin. Mit der Berufung sollte nur erreicht werden, dass ein Schlussstrich gezogen werden kann. Verteidiger Oliver Moro bot einen Täter-Opfer-Ausgleich an. Aber das hatte seine Tücken. Unter anderem, weil das Opfer noch heute extrem unter dem Übergriff im Auto leidet, wie die Anwältin der Schülerin schilderte.
Bettina Güldner sprach von Angstzuständen, Albträumen und weiteren Problemen, die bei einer Psychologin und weiterhin auch mit Medikamenten behandelt werden. Noch immer könne die junge Frau nicht durchgehend in die Schule. Im Mai vorigen Jahres war sie sogar drei Tage im Kinderkrankenhaus: Sie habe Suizidgedanken gehabt.
Wie die heute 16-Jährige zu einem Täter-Opfer-Ausgleich steht, blieb eine offene Frage: Anwältin Güldner hielt es für nicht machbar, ihre Mandantin einfach anzurufen und zu fragen. Dazu sei die junge Frau einfach zu labil. Und einen weiteren Auftritt vor Gericht hielt niemand im Saal für gut. Und so wurde die Sache mit dem Täter-Opfer-Ausgleich wieder einkassiert.
Blieb die Frage, wie es mit der Verwarnung ist. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft passt dieses Urteil aus Opladen nicht. Die beiden Übergriffe im Auto, aus dem das Mädchen nicht hätte fliehen können, seien schwerwiegend und müssten mit echten Geldstrafen geahndet werden: 220 Tagessätze seien angemessen. Das sah die Vorsitzende Richterin Dorothea Pfitzner fast genauso. Sie verurteilte Dirk M. zu einer Geldstrafe, ließ es aber bei 180 Tagessätzen bewenden. Der von allen gewünschte Schlussstrich ist gezogen. Ins „Megaphon Racing Center“ darf der Mann schon lange nicht mehr.
