Bergisch Gladbach – „Er ist clean, weg vom Kokain und er hat einen Arbeitsvertrag“, wirbt der Verteidiger bei Amtsrichter Günter Mischke für sein 53-jähriges Sorgenkind. Denn sein Mandant muss sich – wieder einmal – wegen Diebstahls vor Gericht verantworten.
Zwei teure Sonnenbrillen soll der ansonsten in sehr bescheidenen Verhältnissen lebende Ibrahim G. (Name geändert) in der Bergischer Gladbacher Niederlassung eines großen Optik-Filialisten zu stehlen versucht haben, so die Anklage. Er habe sie in seinem Ärmel verschwinden lassen, was aber dem scharfen und geschulten Blick der Ladendetektive nicht entgangen sei.
19 Einträge gesammelt
Der Verteidiger setzt im Prozess nach: „Mein Mandant gibt doch sonst immer alles zu, was er gemacht hat. Bei den Brillen bestreitet er aber. Was für einen Grund sollte er dafür haben?“ Woraufhin Richter Günter Mischke antwortet: „Dafür gäbe es einige Gründe, wenn ich in das Zentralregister schaue.“
Tatsächlich hat der Ladendieb 19 Eintragungen angesammelt, zuletzt hat ihn das Kölner Amtsgericht nach dem Diebstahl teurer Schuhe zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt; auf den Berufungsprozess vor dem Landgericht wartet Ibrahim G. gerade und hofft darauf, dass ihm in Bergisch Gladbach nicht noch eine weitere Strafe aufgebrummt wird.
Seit Jahresbeginn bei Sicherheitsunternehmen beschäftigt
Womit die Sozialprognose wieder in den Blick rückt: Wo er denn nun arbeite, wollen Richter und Staatsanwalt wissen. Antwort: In der Firma eines Cousins. Ausgerechnet in einem Sicherheitsunternehmen ist G. seit Jahresbeginn tätig. Belegt ist das nicht nur durch den Arbeitsvertrag, sondern auch durch Gehaltsüberweisungen. Was ein wenig an die Geschichten über Computer-Hacker erinnert, die die Seiten gewechselt haben und jetzt dazu beitragen, die digitale Welt sicherer zu machen.
Am Ende zeigen sich Richter und Staatsanwalt ein letztes Mal gütig: Das Verfahren gegen den vor Gericht seriös mit Sakko auftretenden Mittfünfziger wird nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung im Hinblick auf die in Köln laufende Berufung vorläufig eingestellt. „Das hätte hier auch mit neun Monaten Haft enden können“, gibt der Staatsanwalt dem 53-Jährigen zum Abschied mit auf den Weg.
