Für mehr bezahlbaren WohnraumStadt möchte Einfluss auf Wohnungsbau nehmen

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Die Stadt möchte mit mit ihrer Baulandstrategie mehr bezahlbaren und geförderten Wohnraum schaffen. (Symbolbild)

Die Stadt möchte mit mit ihrer Baulandstrategie mehr bezahlbaren und geförderten Wohnraum schaffen. (Symbolbild)

  • Der Rat hat in Bergisch Gladbach eine neue Baulandstrategie verabschiedet.
  • In Zukunft soll die Stadt dadurch mehr Einfluss auf den Wohnungsbau nehmen können.
  • Dadurch soll es zum Beispiel mehr bezahlbaren Wohnraum und eine bessere Infrastruktur geben.
  • So soll die neue Strategie funktionieren.

Bergisch Gladbach – Der Begriff „Baulandstrategie“ klingt harmlos, dahinter verbirgt sich aber ein Thema von hoher Brisanz. Die Stadt möchte stärker Einfluss auf Städtebau, Mieten und Nutzungen nehmen. Die Wertsteigerung bei Baulandentwicklung soll zu einem großen Teil der Allgemeinheit zugutekommen. Mit großer Mehrheit haben sich jetzt die Fraktionen im Stadtrat auf die Grundsätze einer Baulandstrategie geeinigt.

Die Details für einen endgültigen Baulandbeschluss müssen noch erarbeitet werden. Die Stadtverwaltung überlegt noch, ob es sinnvoll ist, dafür ein externes Fachbüro zu beauftragen, damit am Ende auch eine Rechtssicherheit garantiert ist. Das endgültige Regelwerk soll den Fraktionen dann erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Trotzdem sollen die Strategien für die Entwicklung von 45 Hektar potenzieller Wohngebiete aus dem neuen Flächennutzungsplan bereits jetzt gelten.

Im Kern geht es um zwei Vorgehensweisen

Aktuell gibt es noch keine Festlegungen, wie viel Prozent der Flächen mit bezahlbaren Wohnungen bebaut werden sollen. Dies soll in einem noch zu erarbeiteten Handlungskonzept verankert werden, das als Grundlage für die Aufstellung einzelner Bebauungspläne verwendet werden soll.

Dabei handelt es sich im Kern um zwei Vorgehensweisen. Eigentümer von Grundstücken im planerischen Außenbereich, wo erstmalig Freifläche in Bauland umgewandelt werden soll, können künftig nur noch in Kooperation mit der Stadt Bauprojekte umsetzen. Dabei tritt die Stadt als Zwischenerwerberin auf: Sie kauft das Areal preisreduziert. Anschließend entwickelt sie das Gebiet planungsrechtlich und verkauft die Grundstücke an private Interessenten.

Auf diese Weise will die Stadt Einfluss auf die Mietpreise nehmen und für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Außerdem sorgt die Vorgehensweise dafür, dass ein Teil des Wertzuwachses abgeschöpft würde, den ein bislang eher wertloses Grundstück wie eine Wiese oder ein Acker durch die Ausweisung zu Bauland erfährt.

Der Gewinn soll für die Infrastruktur eingesetzt werden

Den Gewinn, den die Stadt beim Weiterverkauf an Bauherren erzielt, will sie nutzen, um entstehende Kosten für den Ausbau der Infrastruktur zu finanzieren: den Bau von Kitas, Spielplätzen, Schulen oder Straßen. Wenn ein Eigentümer sich nicht auf die Bedingungen der Stadt einlässt, dann bleibt sein Areal unbebaut liegen. Allerdings sollen den Eigentümern Anreize zum Verkauf geschaffen werden: Aufschläge auf den Wert des Grundstücks sollen ebenso eingeräumt werden wie gegebenenfalls Vorverkaufsrechte.

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Die Stadtratsmitglieder sind mit großer Mehrheit mit dem Grundsatzbeschluss zufrieden. Nur die FDP und ein Mitglied der Fraktion Die Linke mit Bürgerpartei GL stimmten dagegen. Auch Peter Müller, Vorsitzender des Vereins Haus und Grund, ist skeptisch: „Ich halte es für rechtlich sehr umstritten, wenn die Stadt in die Privatwirtschaft eingreift, indem sie eine Maklertätigkeit übernimmt und Grundstücke kauft und verkauft.“ Außerdem entstünden für den letzten Erwerber unnötige Posten, weil bei der Vorgehensweise die Grunderwerbssteuer doppelt bezahlt werde.

Das ganze Vorgehen hat einen Haken

Im innerstädtischen Bereich, in dem planungsbedingte Bodenwertsteigerungen aufgrund hoher Ausgangswerte deutlich geringer ausfallen, soll künftig zwischen Stadt und Investor stets ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem die Verpflichtungen der Investoren festgeschrieben sind.

Einen Haken das Modell jedoch: Es gilt nur dort, wo die Stadt Baurecht mit einem Bebauungsplan festlegt. Dort, wo es im Innenbereich keinen Bebauungsplan gibt, entfällt diese Steuerungsmöglichkeit. Dies ist vor allem bei Genehmigungen nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches der Fall. Hier wird eine Baugenehmigung erteilt, wenn sich das Bauvorhaben in Nutzung und Dimension in die Umgebung einfügt.

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