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GeflügelpestRheinisch-Bergischer Kreis gibt Entwarnung

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Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Schutzzone“.

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergische Kreises hat die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 7. November aufgehoben.

Im Bergisch Gladbacher Stadtteil Gronau war die Geflügelpest Anfang November festgestellt worden.

Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises hat nach eigenen Angaben alle Auflagen der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 7. November 2022 aufgehoben. Die Schutzmaßnahmen wurden angeordnet, nachdem die Geflügelpest Anfang November bei Haushühnern in einer Hobby-Haltung im Bergisch Gladbacher Stadtteil Gronau festgestellt worden war.

Das Veterinäramt konnte bei seinen Untersuchungen in etwa 100 Geflügelhaltungen im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsherd keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitung der Krankheit feststellen. Daher wurde Ende November bereits die Stallpflicht für Geflügel in diesem Bereich gelockert. Die zentrale Schutzzone wurde, so die Kreisverwaltung, damit zunächst in die größere Überwachungszone mit einem Zehn-Kilometer-Radius integriert.

Der Vogelzug dauert nach wie vor an, daher ist jederzeit mit einer erneuten Verbreitung des Geflügelpesterregers zu rechnen.
Thomas Mönig, Amtstierarzt Rhein-Berg

Nachdem auch in dieser größeren Entfernung und über den längeren Zeitraum keine Anzeichen der Seuche festzustellen waren, hat das Veterinäramt alle Schutzmaßnahmen aufgehoben. Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig rät jedoch allen Geflügelhalterinnen und -haltern weiterhin zur Vorsicht: „Der Vogelzug dauert nach wie vor an, daher ist jederzeit mit einer erneuten Verbreitung des Geflügelpesterregers zu rechnen.“

Mönig appelliert ich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die allgemeinen Hygienemaßnahmen auch weiterhin zu beachten. Wildvögel und Nutzvögel sollen keinen Kontakt haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Ställe sollten nur mit Stallkleidung und mit speziell dafür vorgesehenen Schuhen betreten werden.

Weitere Auskünfte und Rückfragen an das Veterinäramt unter 02202/132815.