Ganze Stadt wird BrauchtumszoneDiese Regeln gelten in Leichlingen über Karneval

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Leichlingen – Auch in Leichlingen wird es an den Karnevalstagen eine Brauchtumszone geben, mit der die Corona-Schutzbestimmungen für das jecke Treiben draußen und besonders für Zusammenkünfte in Gaststätten erweitert werden. Die Pflichten für Impf- und Test-Nachweise werden durch die Ausweisung der Karnevalszone verschärft.

Die Anordnung ist noch nicht veröffentlicht. Aber nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ist sie im Rathaus in Vorbereitung und wird vermutlich am Montag im Amtsblatt der Stadtverwaltung bekannt gegeben. Sie soll von Weiberfastnacht, Donnerstag, 24. Februar, um 8 Uhr bis Dienstag, 1. März, um Mitternacht und für das gesamte Stadtgebiet gelten.

Impf- und Testnachweise

Die NRW-Landesregierung hat den Städten das Instrument der Brauchtumszone in der Corona-Schutzverordnung zur Verfügung gestellt, um eine weitere Zunahme der Infektionen an den „tollen Tagen“ verhindern und das Geschehen kontrollieren zu können. Nach der 2G-Plus-Regel müssen alle, die in diesen Zonen draußen feiern wollen, entweder vollständig geimpft und geboostert (dreifach geimpft) oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein.

Bei Feiern in Kneipen, Restaurants, Sälen oder anderen Innenräumen müssen auch Geboosterte und vergleichbare Personen wegen der drinnen erhöhten Infektionsgefahr zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest gemacht haben und nachweisen können.

Keine Jecken-Zone in Burscheid

In Burscheid wird an den Karnevalstagen keine Brauchtumszone eingerichtet. Die Verwaltung rechnet nicht mit nennenswerten Anlässen, die das erforderlich machten: „Seitens der Vereine finden hier keine karnevalistischen Veranstaltungen statt und auch der traditionelle Rathaussturm im Schützenhaus ist abgesagt“, erklärte Stadt-Sprecherin Renate Bergfelder-Weiss auf Anfrage. (hgb)

Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Diese Auflage (2G++) gilt nur dort, wo Kommunen im Wege einer Allgemeinverfügung eine Brauchtumszone ausweisen. Bekanntlich ist auch das gesamte Kölner Stadtgebiet zu einer solchen erklärt worden. In Leverkusen gilt es wie berichtet für die Zentren von Opladen, Wiesdorf und Schlebusch.

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