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Klage vor dem OberlandesgerichtProzess um das Wohnheim in Roderbirken geht weiter

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Der Abbruch des Roderbirkener Wohnheims hat nach zwei Jahren ein Nachspiel vor dem Oberlandesgericht.

Leichlingen – Das juristische Tauziehen um die Abbruchkosten für das frühere Personalwohnheim der Klinik Roderbirken ist noch nicht beendet, sondern geht in die nächste Instanz. Der Träger der Klinik, die Deutsche Rentenversicherung (DRV), hat Einspruch gegen das Urteil des Landgerichts Köln eingelegt, das im April zugunsten der Stadt Leichlingen entschieden hatte.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, hat die DRV am letzten Tag des Fristablaufs Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren geht nun vor das Oberlandesgericht.

Schadensersatz verlangt

In der Klage geht es wie berichtet um 230000 Euro, welche die DRV wegen des geplatzten Immobiliengeschäftes erstattet haben will.

Im Jahr 2015 hatte die Stadt geplant, das leerstehende und bereits für den Abbruch freigegebene Schwesternwohnheim zu kaufen, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Die Klinik hatte den bereits eingeleiteten Abbruch daraufhin gestoppt.

2016 aber entschied sich der Stadtrat dann doch gegen den Kauf des Hochhauses – eine wie man heute weiß gute Entscheidung, weil die Zahl von zugewiesenen Flüchtlingen danach stark abnahm.

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Für die Mehrkosten, die der Klinik durch die Abbestellung des Abbruchunternehmens und die verzögerte Beseitigung des Altbaus 2017 entstanden sind, will die DRV nun 230000 Euro Schadensersatz geltend machen.

Stadt obsiegte vor dem Landgericht Köln

Das Landgericht Köln hatte die Klage am 11. April zurückgewiesen, weil über eine Kostenübernahme im Laufe der Verhandlungen zwar gesprochen, sie aber nicht vertraglich geregelt worden sei. Bei komplexen Grundstückskaufverträgen, so die Begründung der Richter, gelte der Grundsatz, „dass nichts geregelt ist, solange nicht alles geregelt ist.“ Diese Rechtsauffassung wird nun vom Oberlandesgericht überprüft.