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„Cold Case“Kürtener Angeklagter in Mordprozess bleibt trotz schwieriger Beweislage in Haft

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Die Statue Justitia ist im Gericht zu sehen.

Im Jahr 2003 soll der Angeklagte seinen Nachbar ermordet haben und steht deshalb nun vor Gericht. (Symbolbild)

Dass der Kürtener als Täter eines 22 Jahre alten Mords infrage kommt, verdankt die Polizei verfeinerten Auswertung von DNA-Spuren.

An diesem Fall ist vieles anders als an anderen: Der gewaltsame Tod Tino W.s liegt 22 Jahre zurück, und noch längst sind nicht alle Spuren ausgewertet. Dennoch setzt das Landgericht Paderborn den Haftbefehl gegen den Angeklagten aus Kürten nicht außer Vollzug.

Im November 2003 starb Tino W. (29) in seiner Bad Driburger Wohnung durch ein Verbrechen. Seine Leiche lag in seinem abgeschlossenen Badezimmer, mit einem verknoteten Elektrokabel um den Hals und auf dem Rücken gefesselten Händen. Seine Kellnerbörse samt Inhalt war verschwunden. Die Suche nach einem mutmaßlichen Täter dauerte fast 22 Jahre: Erst mithilfe neuer DNA-Untersuchungsmethoden ermittelte die Polizei einen jetzt 57 Jahre alten ehemaligen Nachbarn von Tino W., der mittlerweile in Kürten lebt, als den mutmaßlichen Täter.

Viele Zeugen können sich nicht mehr exakt an Aussagen erinnern

Der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Paderborn offenbart, wie schwierig die Beweislage nach so vielen Jahren immer noch oder schon wieder ist: Viele Zeugen können sich nicht mehr exakt an ihre Beobachtungen und Aussagen von damals erinnern, manche Informationen zogen keine direkten weiteren Ermittlungen nach sich. Gerade erst hat sich herausgestellt, dass ein Großteil von abgenommenen Spuren noch gar nicht auf DNA-Treffer untersucht worden ist. Wie etwa die Knoten des Elektrokabels, mit dem Tino W. erdrosselt wurde.

Über jenes Kabel als Tatwerkzeug referierte jetzt ein Rechtsmediziner, der selbst die Obduktion damals nicht durchgeführt hatte, sondern der sich jetzt auf die Akte des Instituts stützen musste. Sein Fazit: Tino W. wurde mit dem Kabel stranguliert, das dreifach um den Hals des Getöteten geschlungen und verknotet gewesen sei. An Tino W.s Stirn habe sich eine Beule befunden, wie sie untypisch sei für ein Aufschlagen auf den Fußboden: Diese könne eher durch ein Anschlagen des Kopfes an eine Wand entstanden sein. Der Todeszeitpunkt von Tino W., so der Rechtsmediziner, sei kaum exakt zu bestimmen, weil im Bad die Fußbodenheizung angeschaltet gewesen sei, was die übliche Methode per Temperaturmessung an der Leiche unmöglich mache.

Verhandlung wird im Laufe des Januars fortgesetzt

Anhand der Leichenflecken müsse man davon ausgehen, dass der Tod maximal 36 Stunden vor Auffinden der Leiche eingetreten sei – also frühestens am 11. November 2003 um 14.30 Uhr. Was in der Zeit von diesem Moment bis zum Entdecken des Toten in seinem eigenen Badezimmer geschehen ist, bleibt für das Paderborner Schwurgericht nach wie vor nebulös. Auch ein Polizeibeamter, damals Angehöriger der Mordkommission „Morgenstern“ konnte aufgrund der verblassten Erinnerung im Zeugenstand wenig Konkretes berichten.

Er hatte unter anderem einen früheren Partner des homosexuellen W. vernommen, der zunächst als Zeuge galt: Dessen Verhalten bei der Befragung sei „aus meiner Sicht völlig schlüssig“ gewesen. Warum dieser Zeuge dann kurzzeitig als Beschuldigter geführt wurde, und was man bei einer Durchsuchung bei ihm finden wollte, konnte der Beamte nicht mehr sagen. Weiter verhandelt wird im Laufe des Januar.

Bis dahin hat die Verteidigung der Kammer ein paar Beweisanträge zum Entscheiden vorgelegt, die es in sich haben dürften. Es geht um Zeugen, die eine Person gesehen haben könnten, deren Äußeres einem damals erstellten Phantombild eines Tatverdächtigen ähnelt. Was bereits jetzt entschieden wurde: Der Haftbefehl gegen den 57-Jährigen, den die Verteidiger Jann Henrik Popkes und Tim Hoffmann außer Vollzug gesetzt sehen wollten, bleibt in Kraft. Zwar will das Schwurgericht das Mordmerkmal der niederen Beweggründe nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht mehr als belegbar ansehen, was die Habgier angeht, halten sich die Richter jedoch bedeckt.