Leichlingen – Hundehalter bekommen in den nächsten Tagen Besuch von Kontrolleuren. Denn die Stadtverwaltung führt nach mehreren Jahren wieder eine Hundezählung durch. Die Bestandsaufnahme beginnt am Donnerstag, 6. Juni. Alle in Leichlinger Haushalten lebenden Hunde werden in einer elektronisch gestützten Datei erfasst. Dazu wird die von der Stadt beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren rund 12 500 Haushalte aufsuchen und befragen. Die Besuche finden laut Ankündigung der Verwaltung montags bis freitags im Zeitraum zwischen 10 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 17 Uhr statt.
Minderjährige nicht befragen
„Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist es erforderlich, dass alle in Leichlingen lebenden Hunde zwecks Veranlagung zur Hundesteuer bei der Steuerabteilung der Stadt angemeldet sind“, erklärt die Verwaltung den Sinn der Aktion. Zur Erfassung der in der Stadt gehaltenen Hunde würden ausschließlich Daten erhoben, die für die Festsetzung der Steuer erforderlich seien. Minderjährige und nicht zum Haushalt gehörende Personen werden nicht befragt. Die Beantwortung ist freiwillig. Die Wohnungen werden nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Die Mitarbeiter der beauftragten Firma können sich durch einen Ausweis legitimieren. Haushalten, in denen keine Personen angetroffen werden, wird ein Infoblatt hinterlassen.
Am Stichtag, 30. April 2019, waren in Leichlingen rund 2000 Hunde angemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer, die in die Stadtkasse fließen, betragen pro Jahr derzeit rund 190 000 Euro. Nach Erfahrungen mit Bestandsaufnahmen in anderen Städten muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Halter ehrlich sind, sondern 15 bis 20 Prozent der Hunde nicht angemeldet sind. „Wer vorsätzlich oder leichtfertig einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet oder falsche Angaben macht“, warnt das Ordnungsamt, begeht nach Paragraf 9 der Hundesteuersatzung eine Ordnungswidrigkeit und erhält ein Bußgeld. Die Daten, die bei der Befragung ermittelt und weitergeleitet werden, können Halter auf dem elektronischen Erfassungsgerät des Mitarbeiters der Firma Springer einsehen.
Steuer beträgt 84 Euro
Die Hundesteuer beträgt aktuell pro Kalenderjahr bei einem Hund 84 Euro, bei zwei Hunden je Hund 120 Euro und bei drei und mehr Hunden 156 Euro je Tier. Der Steuersatz für als gefährlich eingestufte Hunderassen beträgt bei einem Hund 288 Euro und bei zwei und mehr Hunden 720 Euro pro Kopf.
Hundehalter, die ihre Vierbeiner bislang noch nicht angemeldet haben, können dies jetzt noch schnell nachholen. Das entsprechende Formular ist online abrufbar. (hgb)
www.leichlingen.de