DenkmalschutzFachwerkhaus in Odenthal darf nicht zugebaut werden

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Darf nicht zugebaut werden: Denkmalgeschütztes Fachwerk-Ensemble in Odenthal.

Darf nicht zugebaut werden: Denkmalgeschütztes Fachwerk-Ensemble in Odenthal.

Odenthal – Am Lanzemicher Weg sollen Grenzlinien neu gezogen werden. Wie berichtet, hatte dort ein geplantes Bauvorhaben für Ärger gesorgt, weil der Neubau die Sicht auf das denkmalgeschützte Haus Am Brunnen zu großen Teilen verdeckt hätte. Die Denkmalpfleger schalteten sich ein und forderten eine Abänderung der Planung, um das Fachwerk-Ensemble aus dem 18. Jahrhundert zu schützen.

In der Folge war der Bauantrag auf Eis gelegt worden. In Gesprächen zwischen Unterer Denkmalbehörde der Gemeinde, dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Bauaufsicht und dem Landschaftsverband Rheinland als Fachbehörde für den Denkmalschutz wird seither ein Kompromiss gesucht. Durch eine vor Jahren beschlossene Abrundungssatzung besteht auf dem geplanten Baugelände nach Angaben der Verwaltung grundsätzlich Baurecht. Dies steht aber im Widerspruch zu den Auflagen des Denkmalschutzes, der fordert, Sichtachsen auf das angrenzende historische Ensemble und das Landschaftsbild frei zu halten.

Blickachse aus dem Tal

Eine mögliche Lösung, so die Verwaltung im jüngsten Planungsausschuss, bestehe darin, die Abrundungssatzung nach Westen geringfügig zu erweitern und den geplanten Neubau so auf dem Grundstück zu platzieren, dass die Sicht auf das alte Fachwerkhaus freigehalten werde und die Blickachse aus dem Tal erhalten bleibe. Zudem sollen bauliche Auflagen dazu führen, dass sich das neue Haus besser in die Umgebung einfügt, unter anderem durch die „Reduzierung der Firsthöhe“. Die Politik sah im neuen Vorschlag eine deutliche Verbesserung zur ursprünglichen Planung, so dass die Verwaltung beauftragt wurde, diesen Weg weiter zu verfolgen.

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Abgelehnt wurde hingegen ein Bauantrag, der für ein Grundstück vorlag, das dem Denkmalhaus direkt gegenüber liegt. Zwar legte der Bauherr eine neue, abgespeckte Planung vor – die Verwaltung riet dennoch von einer Genehmigung ab, da sich das Vorhaben nicht ausreichend in die Umgebung einfüge und die Erschließung nicht vollständig geklärt sei. Dem folgten die Fraktionen einstimmig, regten aber an, dem Bauherrn eine Bauberatung anzubieten. Denn grundsätzlich, so Sigrid Grimmel (UWG), sei es ja sinnvoll, bestehende Baulücken zu schließen.

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