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ÖPNV-ReformWenn das Geld für Bus und Bahn nicht reicht

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Rösrath, Hoffnungsthal, Bahnübergang Brünsbacher Weg zwischen Bkeifelder Straße und Brünsbach bzw. Stöcken, Juni 2019, Regionalbahn, RB 25, Köln-Lüdenscheid, Eisenbahn, ÖPNV, Schienenverkehr, Nahverkehr, Schranken, Signalanlagen

Rasant steigende Kosten im Bahnverkehr sieht der Rheinisch-Bergische Kreis auf sich zukommen.

ÖPNV-Reform des Landes kann Rhein-Berg ab 2028 zusätzlich belasten – Weitere Einsparungen drohen.

Zahlen oder Leistungen streichen? Noch ist es nicht so weit. Doch genau auf diese unangenehme Alternative könnte der Rheinisch-Bergische Kreis in einigen Jahren zusteuern. Denn die Neuordnung des öffentlichen Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen birgt finanzielle Risiken, die auch in Rhein-Berg im Kreishaushalt spürbar werden könnten. Wie groß sie tatsächlich ausfallen, weiß derzeit allerdings niemand.

Wenn der Kreisausschuss am kommenden Donnerstag, 1. Oktober, über die Folgen des neuen ÖPNV-Gesetzes spricht, liegt den Politikern eine Vorlage vor, die es in sich hat. Das Land erhöht zwar seine Mittel für Bus und Bahn deutlich. Gleichzeitig hält die Kreisverwaltung die neue Finanzierung des Zweckverbands go.Rheinland, dem Rhein-Berg angehört, für nicht dauerhaft auskömmlich. Ab 2028 könnten deshalb zusätzliche Zahlungen der Mitgliedskommunen erforderlich werden. Wie hoch die Belastung des Kreises tatsächlich ausfällt, lasse sich gegenwärtig noch nicht belastbar beziffern.

Wollen wir diese Leistungen dann noch im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) oder wollen wir da Leistungen abbestellen?
Kreisverwaltung zur möglichen Finanzierungslücke

Dass die Angelegenheit brisant ist, zeigte bereits die Diskussion im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die Vorlage sei kurzfristig auf den Tisch gekommen, erläuterte die Kreisverwaltung dort. Erst kurz zuvor hätten sich durch zusätzliche Informationen von go.Rheinland die finanziellen Risiken konkreter abgezeichnet. Noch werde über die Rahmenbedingungen gesprochen, über deren Auswirkungen werde man sich aber „in den nächsten ein, zwei Jahren“ weiter unterhalten müssen.

Der Hintergrund ist eine grundlegende Neuordnung des Nahverkehrs in NRW. Vom 1. Januar 2027 an ändern sich Zuständigkeiten und Geldströme. Für den Schienenpersonennahverkehr stellt das Land künftig mindestens 1,6 Milliarden Euro pro Jahr bereit. Auch die landesweite ÖPNV-Pauschale wurde bereits rückwirkend zum Jahresbeginn 2026 von 130 auf 170 Millionen Euro erhöht und soll ab 2027 jährlich um drei Prozent wachsen.

Neue Verbandspauschale reicht nach Einschätzung der Kreisverwaltung nicht aus

Das Problem liegt an anderer Stelle: Die neue Verbundpauschale reicht nach Einschätzung der Kreisverwaltung nicht aus, um go.Rheinland und die bislang darunter angesiedelten Strukturen dauerhaft zu finanzieren. Deshalb droht den Kreisen und kreisfreien Städten als Mitgliedern eine Umlage (siehe „Das könnte im SPNV fehlen“).

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Auf den Rheinisch-Bergischen Kreis entfielen nach der in der Vorlage dargestellten Verteilung in diesem Szenario 2028 rund 108.000 Euro. Bis 2032 könnte der Betrag auf rund 652.000 Euro pro Jahr steigen. Ob diese Summen tatsächlich fällig werden, ist offen. Denn bevor go.Rheinland eine Umlage von seinen Mitgliedern verlangen kann, muss der Zweckverband zunächst versuchen, seinen Finanzbedarf zu senken. Und genau an diesem Punkt wird aus einer komplizierten Finanzierungsreform eine Frage, die auch Fahrgäste unmittelbar treffen könnte: Zu den ausdrücklich genannten Möglichkeiten gehört die Abbestellung von Verkehrsleistungen, heißt die Streichung von Bahnverbindungen. Erst wenn solche und andere Schritte nicht ausreichen, käme eine Umlage in Betracht.

Im Verkehrsausschuss brachte die Kreisverwaltung die mögliche Entscheidung auf eine einfache Formel: Sollte das Geld nicht reichen, müsse in den zuständigen Gremien diskutiert werden, welche Aufgaben go.Rheinland künftig übernimmt – und „wollen wir diese Leistungen dann noch im SPNV oder wollen wir da Leistungen abbestellen?“

Mit der Reform wird auch der Schienenpersonennahverkehr landesweit neu organisiert

Dabei geht es nicht nur um go.Rheinland. Mit der Reform wird auch der Schienenpersonennahverkehr landesweit neu organisiert. Die bisherigen Strukturen von VRR, go.Rheinland und NWL sollen in einer landesweiten Anstalt zusammengeführt werden. Für deren Defizite besteht nach Darstellung der Kreisverwaltung mittelbar ein gemeinsames Haftungsrisiko der Kreise und kreisfreien Städte in NRW.

Kurzfristig sieht die Lage allerdings weniger dramatisch aus: Wegen der höheren Landesmittel erwartet die Verwaltung für 2027 zunächst noch einen deutlichen Finanzierungsüberschuss bei der neuen landesweiten Organisation. Ab 2029 könnten die steigenden Kosten für Verkehrsverträge, Infrastruktur und Trassen die verfügbaren Mittel jedoch übersteigen. Dann werden Defizite erwartet, die in den Folgejahren wachsen könnten (siehe „Das könnte im SPNV fehlen“).

Für allgemeine SPNV-Umlage wären  hohe politische Hürden zu überwinden

Eine Umlage soll auch dort nur das letzte Mittel sein. Neben den genannten möglichen Angebotsstreichungen sind zunächst unter anderem Rücklagenauflösungen, Darlehen, höhere Fahrgeldeinnahmen und anderweitige Kostensenkungen vorgesehen. Für eine allgemeine SPNV-Umlage wären zudem hohe politische Hürden zu überwinden. Trotzdem bleibt nach Einschätzung der Kreisverwaltung ein finanzielles Restrisiko für die kommunalen Mitglieder bestehen.

Im Verkehrsausschuss sorgte gerade diese Konstruktion für Kritik. Ein Ausschussmitglied beklagte, mit dem neuen Gesetz gehe Einfluss verloren, während das finanzielle Risiko vollständig bei den Kommunen bleibe. Ein weiterer Redner stellte sogar die Frage, ob die Finanzierung gegen das Konnexitätsprinzip verstoße. Eine Entscheidung darüber fiel nicht: Die weitere Beratung wurde in den Kreisausschuss verwiesen.

Damit ist vor allem eines klar: Der Kreis muss noch keinen zusätzlichen Scheck für Bus und Bahn ausstellen. Aber die Frage, wer den Nahverkehr künftig bezahlt – und was passiert, wenn das Geld nicht reicht –, ist längst in Rhein-Berg angekommen. Nach dem Kreisausschuss soll sich am 8. Oktober auch der Kreistag mit den möglichen finanziellen Folgen befassen.